Ohne Gemeinnützigkeit Zusammenarbeit mit dem Pankower Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde schwer möglich.

Ohne Gemeinnützigkeit Zusammenarbeit mit dem Pankower Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde schwer möglich.

Auch zu den Themen “Pankower Bezirksverbandsabgabe” und “§§ 51 ff. Abgabeordnung”. Gravierende Folgen nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit (im Ergebnis des Pankower Kleingarten-Korruptionsskandals).

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Zusammenarbeit des Landesverbands Berlin mit dem nicht-gemeinnützigen Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow nur schwer möglich. Keine Mittel-Unterstützung.

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Auch zu den Themen “Pankower BV-Verbandsabgabe” und “§§ 51 ff. Abgabeordnung”.

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Die BERLINER MORGENPOST berichtete am 23.12.2024 über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. und über einen dadurch eingetretenen kuriosen juristischen “Nebeneffekt” (HIER).

Zitiert wird in dem Artikel u.a. Axel Quandt, der betont, daß es eine explizit-“vorübergehende” Aberkennung der Gemeinnützigkeit als solche garnicht gibt. Entweder sieht das Finanzamt Selbstlosigkeit oder es sieht sie nicht. Dass beim Finanzamt in der Zukunft neue Anträge gestellt werden können, bei denen man dann hoffen kann und sehen wird, wie diese beschieden werden, entbindet den BV-Rest-Vorstand nicht von der Pflicht zur sprachlichen Ehrlichkeit. Die von dort mitgeteilte Formulierung “Vorübergehende Aberkennung …” ist daher eine illegitime Trickserei. Das hatten wir in Pankow über viele Jahre hinweg zur Genüge. Auch hier ist wieder erkennbar, dass die glaubwürdige und überzeugende moralische Kehrtwende weiter auf sich warten lässt. Zumal drei der vier jetzigen Vorstandsmitglieder schon zur Kleinau-Zeit im BV-Vorstand waren. Die schändlichen Handlungen der Kleinau-Jahre lassen “Vereinsmeierei” als billige Entschuldigung heute nicht mehr zu.

Zitiert wird in dem MORGENPOST-Artikel auch Marion Kwart (Sprecherin beim Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.). Frau Kwart betonte lt. MORGENPOST, dass aufgrund der Gemeinnützigkeits-Problematik “eine Zusammenarbeit zwischen dem Berliner Landesverband … und dem Pankower Bezirksverband … nur noch schwer möglich” sei. Es “bestehen bei allen Fragen, die mit Geldzahlungen zusammenhängen, erhebliche Probleme”. “Der steuerrechtlich gemeinnützig anerkannte Landesverband darf nur Mitglieder mit seinen Mitteln unterstützen, die selbst steuerrechtlich gemeinnützig sind”.

Der Landesverband ist über diese Rechtslage nicht erfreut, streitet sie aber offenbar auch nicht ab, was auch schwerlich möglich wäre.

Ein Blick in die §§ 51 ff. Abgabeordnung ist angesichts der gegebenen Situation sinnvoll.

Dabei ist zu betonen, dass die im § 58a Abs.1 Abgabeordnung genannten Nr.1 und Nr.2 BEIDE zutreffen müssen bzw. beide nebeneinander zu beachten sind.

Ich bin der Überzeugung, dass die aktuelle Situation bzw. die dargelegte Gemeinnützigkeits-Problematik noch ZUSÄTZLICH untermauert, dass die Pankower BV-Verbandsabgabe (= Mitgliedsbeiträge bzw. Unterstützungen der Kleingärtner bzw. der Pankower Kleingartenvereine für den Bezirksverband) rechtswidrig ist und nicht eingefordert werden kann bzw. von den Pankower KGV nicht an den Bezirksverband gezahlt werden darf (egal auf was für ein Konto). Letzteres mag evtl. in späteren Jahren einer Neubewertung zugänglich sein.

Unabhängig davon ist die BV-Verbandsabgabe während des Andauerns des Insolvenzverfahrens sowieso unzulässig (vgl. dazu das oft schon zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs). Kindischer Blödsinn ist indessen die Annahme, dass ein Beschluss der Pankower Verbandsversammlung hier zu einer Änderung der Rechtslage führen könnte, was zu diskutieren überflüssig ist und peinlich wäre. Das Urteil des Amtsgerichts Pankow -zur lfd. negativen Feststellungsklage- wird hoffentlich in Kürze ergehen (im schriftlichen Verfahren).

Die Aussage des amtsgerichtlich bestellten Insolvenzverwalters (Prof. Dr. Martini) im Insolvenzverwalter-Zwischenbericht vom Oktober 2023, Seite 9, sollte also nachdrücklich erinnert werden: “Die Planung berücksichtigt notwendigerweise auch, dass im eröffneten Verfahren -so jedenfalls der aktuelle Stand der Rechtsprechung- keine Verbandsbeiträge bei den Mitgliedern erhoben werden können”.

Notwendig und sinnvoll wäre stattdessen die Heranziehung verantwortlicher BV-Vorstandsmitglieder zum Regress (im Namen des BV und veranlasst durch den Insolvenzverwalter) …

und außerdem (und das sind zwei verschiedene Dinge) …

die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der betreffenden BV-Vorstandsmitglieder durch die Gläubiger des Bezirksverbands.

Und bitte in keiner Weise, nicht direkt, nicht indirekt, nicht offen, nicht verdeckt, die Pankower Kleingärtner erneut zur Kasse bitten !

Axel Quandt (Oberamtsrat a.D.)Zur Person des Herausgebers

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
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Deutschland

fon ..: 030-46988359
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email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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