Die Firma Sabryem St Company SRL weist die Unternehmen darauf hin, dass die Verjährungsfrist von nicht geltend gemachten Forderungen drei Jahre beträgt.
Viele Unternehmen kennen diese unangenehme Situation. Nach dem Jahreswechsel wird festgestellt, dass einige Forderung von den Kunden nicht beglichen wurden und somit verjährt sind. Das Geld sehen die Unternehmen nie wieder.
Die Firma Sabryem St Company SRL weist die Unternehmen darauf hin, dass die Verjährungsfrist von nicht geltend gemachten Forderungen drei Jahre beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden ist. Am 31.12. verfallen alle Forderungen, welche die Unternehmen nicht geltend gemacht haben. Die Kunden haben somit das Recht, die Zahlung der Rechnung nach Ablauf der Verjährungsfrist zu verweigern.
Die Firma Sabryem St Company SRL rät daher den Unternehmen die Verjährung durch eine Hemmung oder durch einen Neubeginn der Frist zu verhindern. Eine Hemmung bedeutet, dass die laufende Verjährungsfrist unterbrochen wird. Die Unternehmen sollten daher mit dem Kunden in Kontakt treten um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Durch diese Maßnahme wird die Verjährung gehemmt.
Es empfiehl sich für die Unternehmen Verhandlungen mit ihren Kunden schriftlich festzuhalten. So können die Unternehmen nachweisen, dass eine gütliche Einigung mit dem Kunden gesucht wurde und die Frist ist gehemmt.
Unternehmen sollten vorher sorgfältig abwägen, ob eine gütliche Einigung Sinn macht. Bei einem dagegen bleibt den Unternehmen nur der Weg zum Mahnbescheid. Diese können Sie sogar kurz vor Jahresende noch online ausfüllen und retten so die bestehende Forderung vor der Verjährung.
Sabryem”St Company SRL ersetzt für Unternehmen teure Werbeeinträge und das Unterhalten einer Homepage. So können Unternehmen viel Geld und Zeit einsparen, welche sinnvoller in neue Projekte investiert werden kann.
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Sabryem`St Company SRL
Frau Stefan
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