Die weltweit größte Dumping-Aktion mit gefährlichen Folgen für die europäische Wirtschaft geht von Deutschland aus. Ständig schwankender Strom aus Windgeneratoren, Fotovoltaik-Anlagen und Biostrom-Anlagen wird an der Leipziger Strombörse erheblich unter dem Gestehungspreis verkauft. Dies prangert der gemeinnützige Stromverbraucherschutz NAEB e.V. immer wieder auf www.NAEB.de an. Dampfkraftwerke und Gaskraftwerke für eine sichere Stromversorgung werden unwirtschaftlich und hören auf, Strom zu produzieren. Niedrige Börsenpreise begünstigen energieintensive Betriebe in Deutschland, die von der EEG-Umlage befreit sind, gegenüber europäischen Mitbewerbern. Dies akzeptiert die europäische Kommission in Brüssel nicht mehr. Die deutsche Industrie schaut schweren Zeiten entgegen. Die Deindustrialisierung läuft.
Was ist Dumping?
Dumping ist der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen unter dem Gestehungspreis, um den Wettbewerb zu schwächen oder auszuschalten. Dies ist nur möglich, wenn der Dumping-Verkäufer über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Ist ein Monopol erreicht, werden die Preise wieder auf ein gewinnbringendes Niveau angehoben. Dumping kann den Wettbewerb ausschalten und damit langfristig zu höheren Preisen führen. Ein Monopol kann zu Machtmißbrauch einladen, wobei Produkte und Dienstleistungen kaum noch oder gar nicht mehr weiterentwickelt werden.
Dumping von Ökostrom
Das vom EEG Erneuerbaren Energien Gesetz geforderte ‘Vermarkten’ – besser: ‘Entsorgen’ – hoch vergüteten Ökostroms ist nur möglich, wenn das niedrigste Angebot noch unterboten wird bis zu dem Extrem der Negativpreise. Dann wird Geld gezahlt, um Abnehmer zu finden. Das passiert regelmässig bei Starkwind und Sonnenschein. Es entstehen hohe Entsorgungskosten wie für Restmüll, den niemand haben will und niemand braucht – aber der Restmüll ist trotzdem da.
Den Unterschied zwischen hohen Einspeisevergütungen und niedrigen Börsenpreisen zahlen Stromkunden als EEG-Umlage. Das Ökostrom-Dumping kostet jährlich über 20 Milliarden Euro mit steigender Tendenz. Jeder Stromkunde und jeder Steuerzahler in Deutschland trägt zusätzlich durchschnittlich über 250 Euro jährlich. Es ist weltweit die bisher größte Dumping-Aktion.
Dumping hat zum Ziel, die Wettbewerber auszuschalten: Politiker lehnen aus ideologischen Gründen Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und Gaskraftwerke ab. Dabei sind sie von jeglicher Sachkenntnis befreit. Obwohl technisch unmöglich, wird propagiert, irgendwann nur noch Ökostrom zu liefern. Die schöne neue Welt der Ökostromverfechter ohne Internet und ohne Industrie, ohne modernes Kriegsgerät und ohne motorgetriebenen Verkehrsmittel entsteht durch Zwang.
Grundlastfähige Dampfkraftwerke und Gaskraftwerke werden unwirtschaftlich, wenn sie zeitweise keinen Strom liefern dürfen, obwohl sie dies täglich 24 Stunden lang können. Wirksames Werkzeug ist das planwirtschaftliche Strompreis-Dumping. Investitionen bleiben aus. Wenn weniger Personal, weniger Wartung und weniger Instandhaltung nicht mehr ausreichen, um die Verluste aufzufangen, werden diese Kraftwerke zahlungsunfähig und müssen abgeschaltet werden. Das ist die schöne neue Welt der Ökostrombefürworter. Nachts und ohne Wind stehen alle Räder still. Das Gewinnen von Strom aus Biogas treibt die Lebensmittelpreise hoch.
Folgen des Strompreis-Dumpings
Nur grundlastfähige Kraftwerke garantieren ein stabiles Stromnetz. Sie liefern Tag und Nacht Strom unabhängig von Sonne und Wind. Um die unwirtschaftliche Betriebsführung auszugleichen, werden die Bereitstellungskosten von etwa 4 Milliarden Euro jährlich erstattet, was Strom für die Stromkunden und die Steuerzahler zusätzlich verteuert.
Trotz moderner Wechselrichter gibt es aus physikalischen Gründen kein Wechselstromnetz aus Ökogleichstrom. Alle Stromerzeuger müssen Wechselstrom mit exakt 50 Hertz = 50 Schwingungen pro Sekunde in das Verbundnetz einspeisen. Die Schwingungsphase aller Einspeisungen muss übereinstimmen, sonst entstehen Interferenzen und das Stromnetz kollabiert. Große rotierende Massen der Stromgeneratoren erzeugen eine stabile Frequenz und einen genauen Phasenverlauf. Mindestens ein Drittel des eingespeisten Stroms muss aus stabilen Quellen stammen. Strompreis-Dumping zugunsten des Ökostromes kratzt an Sicherheit und Stabilität des deutschen Stromnetzes.
Weniger europäische Industrie
Der niederländische Aluminiumhersteller Aluminium Delfzijl in der Provinz Groningen, kurz Aldel, entließ 300 Mitarbeiter. Wegen zu hoher Strompreise und wegen fehlender finanzieller Rücklagen meldete dieser Industriebetrieb Insolvenz an. Betroffen sind ebenfalls die Zulieferbetriebe. Der Plan, eine kreditfinanzierte direkte Stromleitung zu einem deutschen Elektrizitätswerk zu bauen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. [1] Obwohl Sonne und Wind keine Rechnung schreiben, ist Ökostrom teurer.
Konkurrierende Hersteller in Deutschland produzieren aufgrund des Strompreis-Dumpings preiswerter. Wie ist so etwas möglich? Ein Kilogramm Aluminium kostet auf dem Weltmarkt derzeit um die 1,50 Euro. Es zu gewinnen, erfordert rund 18 Kilowattstunden Strom. Strom ist wesentlicher Kostenfaktor beim Erzeugen von Aluminium. Subventionierter Ökostrom, der an der Leipziger Strombörse für durchschnittlich 0,8 Cent pro Kilowattstunde gehandelt wird, ist preiswerter als nicht subventionierter Strom aus den Niederlanden. Zusätzlich sind deutsche energieintensive Betriebe von der EEG-Umlage befreit. Sie produzieren ein Kilogramm Aluminium etwa 15 Cent preiswerter als Hersteller aus den Niederlanden. Das ist europäische Planwirtschaft im Namen einer Energiewende, die keine ist.
Das Bundeskartellamt für Wettbewerbsrecht
‘Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Dieser Schutz ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung.’ heißt es auf der Internetpräsenz des Bundeskartellamtes. [2] Daher hat der Stromverbraucherschutz NAEB e.V. die Wettbewerbsverzerrung durch das Ökostrom-Dumping Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, angezeigt. Seine Antwort durch eine Mitarbeiterin lautet sinngemäß, das Bundeskartellamt könne nur im Bereich des Wettbewerbsrechtes agieren. Es seit nicht befugt, gegen Gesetze vorzugehen, auch wenn diese gegen einen freien Wettbewerb verstoßen.
Die Europäische Kartellbehörde steht über den deutschen Regelungen. Daher hat sie begonnen, die Wettbewerbsverzerrungen durch deutschen Ökostrom zu verfolgen. Hohe Strafen für die Bundesrepublik Deutschland und Nachzahlungen für in Deutschland ansässige Betriebe, die subventionierten Strom bezogen haben, werden möglich. Wer von Planwirtschaft profitiert, fordert sie und wer unter Planwirtschaft leidert, bekämpft sie. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz ist ein planwirtschaftliches Instrument. Der Stromverbraucherschutz NAEB e.V. fordert auf seiner Internetzpräsenz www.NAEB.de seit Jahren, das EEG samt aller Folgegesetze und Rechtsverordnungen ersatzlos außer Kraft zu setzen.
Quellen:
[1] www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/aktuelles/archiv/2014/januar/0107aldeli.shtml
[2] www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/ueberuns_node.html
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