Die Firma Lexfati SRL weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Krankenasse 15,5 % des Lohnes einzieht, sollten diese unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Viele Selbstständige, die sich gerade selbstständig gemacht haben, üben am Anfang ihre Selbstständigkeit nur nebenberuflich aus. Allerdings lohnt es sich auch als Selbstständiger, nebenberuflich als Minijobber zu arbeiten.
Aus steuerlicher Sicht lohnt sich das auf jeden Fall. Selbstständige können so bis zu 4500,00 EUR im Jahr steuerfrei verdienen. Für freiwillig Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es aber auch Nachteile. Die Krankenkassen dürfen bei diesen Mitgliedern selbst festlegen, welche Einnahmen sie bei der Berechnung des Betrages zugrunde legen. Minijobs werden da oft mit eingerechnet.
Auch kann dies bei der Pflegeversicherung passieren. Sollte also die Krankenkasse nun bei der Berechnung des Beitrages nun den Minijob mit einbeziehen, so müssen Selbstständige zusätzlich, Beiträge auf die Einnahmen aus dem Minijob, zahlen.
Die Firma Lexfati SRL weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Krankenasse 15,5 % des Lohnes einzieht, sollten diese unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.
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