Notfallvorsorge – Für den Notfall vorsorgen, was heißt das?

Notfallvorsorge – Für den Notfall vorsorgen, was heißt das?

Notfallvorsorge - Für den Notfall vorsorgen, was heißt das?

Für den Notfall vorsorgen, das wollen die meisten Menschen. Es gibt aber unterschiedliche Vorstellungen der Vorsorge für den Notfall. Immerhin 68 Prozent der Deutschen haben 2014 Maßnahmen zur finanziellen Absicherung ergriffen oder geplant (Quelle:DSGV), um vor allem im Alter gut abgesichert zu sein und nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.
Die finanzielle Vorsorge ist aber nur ein Baustein einer effektiven Notfallvorsorge.
Der zweite wichtige Baustein betrifft die rechtliche Vorsorge. Laut einer FOCUS-Umfrage glauben 2/3 der Deutschen, dass die nächsten Verwandten (z.B. Ehegatten, Eltern) in kritischen Notfallsituationen (Unfälle, Krankheiten etc.) automatisch Entscheidungen treffen können. Das ist leider nicht der Fall. Deshalb ist auch nicht verwunderlich, dass nur jeder Vierte eine Patientenverfügung errichtet hat. Ähnlich sieht es mit einer Vorsorgevollmacht aus.
Finanzielle Vorsorge und rechtliche Vorsorge gehören zusammen und sollten eine Einheit bilden. Denn was nutzt die finanzielle Vorsorge, wenn man über das aufgebaute Vermögen nicht verfügen kann und auch die nächsten Verwandten keinen Zugriff haben, weil entsprechende Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) nicht erstellt wurden oder vorhandene im Notfall nicht sofort verfügbar sind.
Hier kommt nun ein weiterer Baustein der Notfallvorsorge ins Spiel, nämlich die Notfallorganisation.
Die meisten Menschen bewahren Ihre Vorsorgedokumente zu Hause auf, so dass diese im Notfall nicht sofort zur Verfügung stehen und es zur Anordnung einer gerichtlichen Betreuung kommen kann. Nur wer dafür sorgt, dass seine Vorsorgedokumente -ohne sein eigenes Zutun- dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden, kann sein Selbstbestimmungsrecht wahren.
Ein weiterer Punkt sollte bei der Notfallorganisation unbedingt beachtet werden, denn der kann Leben retten.
Selbst wenn die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht rechtzeitig ins Krankenhaus gelangen, muss gleichzeitig gewährleistet sein, dass der behandelnde Arzt, auch sofort an lebenswichtige medizinische Daten des Betroffenen gelangt (z.B. die Blutgruppe oder welche Medikamente momentan genommen werden oder wogegen man allergisch reagiert) und das weltweit und ebenfalls ohne eigenes Zutun des Betroffenen oder seiner Angehörigen!

Vorsorgedokumente und wichtige medizinische Daten sollten mittels eines Notfallvorsorgepasses über eine internationale Notfallhotline jederzeit rund um die Uhr für Retter, Ersthelfer und Ärzte abrufbar sein.
Dafür hat leider kaum ein Deutscher vorgesorgt!

Mit dem NotfallVorosrgePASS der GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH ist das alles und noch mehr weltweit gewährleistet.
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