Notarpflicht bei GmbH-Gründung

Notarpflicht bei GmbH-Gründung

Notarpflicht bei GmbH-Gründung

Notarpflicht bei GmbH-Gründung (Bildquelle: Pixarbay)

Für eine Firmengründung sind in Deutschland einige Hürden zu überwinden. Das gilt auch für die Gründung einer GmbH. Viele Gründer in spe stellen sich dabei auch die Frage, ob dies nicht vielleicht auch ohne einen Notar geht. In seinem kostenlosen Schulungsvideo beantwortet Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert nicht nur diese Frage, sondern er verrät auch einen nicht ganz so bekannten Trick, wie Sie bei der GmbH-Gründung Zeit und Kosten sparen können.

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, handelt es sich wie bei einer AG um eine Kapitalgesellschaft. Sie wird, wie die AG, in das Handelsregister eingetragen. Und dieser Weg führt tatsächlich nur über einen Notar. Das übliche Prozedere sieht dabei wie folgt aus: Die Gründer gehen zum Notar, der Notar reicht das Ganze ein beim Handelsregister. Die Eintragung in das Handelsregister ist konstitutiv, das heißt rechtsbegründend. Mit anderen Worten: Durch die Tatsache, dass die GmbH eingetragen wurde, ist sie gegründet. Solange sie nicht eingetragen ist, ist sie nicht gegründet. Das ist also der grundsätzliche Weg.

Standardverfahren oder kosten- und zeitsparendes vereinfachtes Gründungsverfahren?

In der Vergangenheit gab es den Versuch, dieses Prozedere zu umgehen: Es wurden in Deutschland an jeder Ecke Limited gegründet. Es gab sogar Seminare, wie man schnell eine Limited gründet, und diese hatten eine große Nachfrage. Der Gesetzgeber reagierte darauf. Als man der Frage nachging, was die Limited so attraktiv für Gründer machte, war die Antwort schnell gefunden: Weil eine Limited sehr schnell und mit sehr geringem Kapital gründbar ist. Daraufhin hat man auch das GmbH-Gesetz reformiert und die Gründung für die GmbH vereinfacht. Es gibt ein vereinfachtes Gründungsverfahren. Dieses vereinfachte Gründungsverfahren funktioniert mit einem die gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsprotokoll. Man hat dabei gewisse Dinge standardisiert. Dadurch wurde der Ablauf einfacher und damit auch günstiger “in der Herstellung”, da der Notar nicht mehr alle möglichen Sonderfälle und auch noch Sachgründungen bedenken muss. Dieses vereinfachte Gründungsverfahren können Sie anwenden bei maximal 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Daher der Tipp für GmbH-Gründer in spe: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, fragen Sie den Notar nach einem vereinfachten Gründungsverfahren. Fragen Sie nach, halten Sie die Sache einfach, verzichten Sie auf die Sacheinlage, bringen Sie das Geld in die GmbH möglichst bar ein und nicht, indem Sie etwa Ihr Auto da transferieren wollen oder so etwas, das macht alles die Sache sehr viel einfacher und kostengünstiger für Sie.

Das komplette, kostenlose Video ” Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?” finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens.

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.

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