2018 wurden neue Bestimmungen für den Aufzugnotruf mit der novellierten Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verabschiedet.
Bis Mai 2020 gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist, um eine Nachrüstung oder Modernisierung der Aufzuganlagen zu gewährleisten.
Die Verordnung betrifft alle, die Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen verwenden. Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (z. B. Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Bauaufzüge). Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtungen (Nachrüstungsverpflichtung beim Fehlen eines 2-Wege-Kommunikationssystems nach BetrSichV bis 2020) stellen kurzfristige Gefährdungen nach DIN EN 81-28 dar. Hierzu zählen Sprechstellen auf, in und unter der Kabine.
Mit dem neuen Behnke Aufzugnotruftelefon ist eine normkonforme Umrüstung möglich. Die sichtbaren Signale sind von der Höhe so angeordnet, dass eine optimale Bedienung und Visibilität gewährleistet wird. Entsprechend der neuen Norm dienen die Piktogramme sowohl der Signalisierung von Anrufen, als auch der Störungsanzeige von nicht abgeschlossenen oder fehlerhaften Routinetests.
In modernen Aufzügen kommt die Hinterbau-Variante zum Einsatz. Vorhandene Taste und Piktogramme werden in der Kabine gemäß EN 81-28 an die Aufzugnotrufsprechstelle angeschlossen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Telecom Behnke GmbH
Frau Elena Belenkaja
Robert-Jungk-Straße 3
66459 Kirkel
Deutschland
fon ..: +4968418177700
web ..: http://www.behnke-online.de
email : info@behnke-online.de
Pressekontakt:
Telecom Behnke GmbH
Frau Elena Belenkaja
Robert-Jungk-Straße 3
66459 Kirkel
fon ..: +4968418177704
web ..: http://www.behnke-online.de
email : presse@behnke-online.de