Qualitätssicherung durch Sachverständige
sup.- Vertrauen erwächst aus guten Erfahrungen, besonders in der Wirtschaftswelt. Wenn ein Gewerbebetrieb von seinen Handelspartnern oder Zulieferern seit Jahren einwandfreie Ware bezieht, ist dies eine optimale Voraussetzung für stabile Geschäftsbeziehungen. Es gibt allerdings einen Bereich des Warenaustauschs, in dem viele Betriebe die Produktgüte mit eigenen Mitteln gar nicht seriös kontrollieren können: den Bezug von Energie für die Wärmeerzeugung an den Firmenstandorten. Ob zum Beispiel die chemische Zusammensetzung oder die Menge eines per Tankwagen angelieferten Brennstoffs tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben und der Abrechnung entsprechen, bleibt in den meisten Fällen eine Sache des Vertrauens. Selbst dort, wo ein strenges Controlling unnötige Betriebsausgaben identifiziert, bleiben oft Restzweifel, die zudem von Presseberichten über einzelne schwarze Schafe unter den Energieanbietern genährt werden. Fehlerhafte Mess-Einrichtungen an Lieferfahrzeugen entziehen sich der Kontrolle des Abnehmers, können für ihn aber weitreichende Folgen haben. Immerhin machen die Ausgaben für Heizungsaufgaben, Warmwasserbereitung oder auch Prozesswärme in zahlreichen Unternehmen einen beträchtlichen Teil der Betriebskosten aus.
Sicherheit bietet bei diesem Ausgabenkomplex deshalb nur eine Überwachung der Lieferkonditionen durch unabhängige Sachverständige. Solch eine Kontrollinstanz kann heute bundesweit in Anspruch genommen werden, wenn bei der Anbieterauswahl auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet wird. Dieses Prädikat erhalten ausschließlich Lieferanten, die sich dauerhaft einer strengen und aufwändigen Überprüfung unterziehen. Im Visier der Kontrolleure sind neben der Liefertechnik und der Genauigkeit der Befüll- und Mess-Vorrichtungen auch sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsstandards sowie die Lagereinrichtungen und die Verwaltungsabläufe. Darüber hinaus umfassen die Qualitäts-Checks die Qualifikation und den Kenntnisstand der Mitarbeiter. Die neutralen Gutachter kommen stets unangemeldet und ihnen darf an keinem Unternehmensstandort der Zugang zum Firmengelände oder zu den Tankwagen des Lieferfuhrparks verwehrt werden. Gibt es von Seiten der Prüfer keine Beanstandungen, darf das RAL-Gütezeichen auf Fahrzeugen und Geschäftspapieren geführt werden. Weiterführende Informationen sowie eine Auflistung der ausgezeichneten Händler lassen sich über die Internetseite www.guetezeichen-energiehandel.de abrufen.
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