Der AltersvorsorgePLANER (http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/versicherungen-und-finanzdienstleister,655/altersvorsorgeplaner,wkd-information-services,55418/) von Wolters Kluwer enthält zahlreiche Beratungs-Module zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge und unterstützt somit optimal bei der rechtssicheren Beratung. Nicht ohne Grund ist die Beratungssoftware – vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelt – inzwischen fester Bestandteil in der Vorsorgeberatung tausender Finanzdienstleister. Pünktlich zum Jahreswechsel kommt das neue Online-Update mit wichtigen Änderungen.
Erhöhung des Maximalbeitrages zur Basisrente
Die Höhe des Maximalbeitrages zu den Altersvorsorgeaufwendungen richtet sich ab dem Jahr 2015 nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West. Für 2015 entspricht dies einem Beitrag von 22.172 EUR. Dieser Maximalbeitrag erhöht sich zukünftig automatisch, wenn sich der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West verändert. Mit dieser gesetzlichen Änderung steigt ebenfalls der Maximalbeitrag zur Basisrente.
Neue Sozialversicherungswerte
Mit Beginn des Jahres 2015 ändern sich zudem einige Sozialversicherungswerte, welche zum 01.01.2015 in den allgemeingültigen Einstellungen des AltersvorsorgePLANERs automatisch einfließen.
Die neuen Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung lauten:
– gesetzliche Rentenversicherung: 18,70 %,
– gesetzliche Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag): 0,90 %,
– gesetzliche Pflegeversicherung (allgemeiner Beitragssatz): 2,35 %.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzl. Sozialversicherung lauten:
– BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung West: 72.600 EUR,
– BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: 62.400 EUR,
– BBG Kranken- und Pflegeversicherung: 49.500 EUR.
Die neuen Sozialversicherungswerte zur gesetzl. Rentenversicherung lauten:
– Durchschnittsbruttoentgelt: 34.999 EUR,
– Umrechnungswert Ost: 1,1717.
Prozentualer Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wird ab dem Jahr 2015 durch einen prozentualen Zusatzbeitrag auf die beitragspflichtigen Einnahmen ersetzt und wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell festgelegt. Dieser Zusatzbeitrag in % kann für jeden Kunden individuell in der Beratung eingegeben werden.
Über www.versicherungspraxis24.de
VersicherungsPraxis24 – das Portal für Versicherungsprofis. Hier erhalten Vermittler ihr komplettes Handwerkszeug in nur einem Portal. Ob mit Fachbeiträgen, Gesetzen & Urteilen oder täglichen News – das Expertenteam stellt alles Wissenswerte aus der Versicherungs- und Finanzbranche kompakt und verständlich zusammen. Diverse praxisnahe Arbeitshilfen & Serviceangebote runden das Portfolio ab.
Über Wolters Kluwer:
Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH ist ein Wissens- und Informationsdienstleister, der insbesondere in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern fundierte Fachinformationen für den professionellen Anwender bietet. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Köln beschäftigt an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter und agiert seit über 25 Jahren auf dem deutschen Markt.
Wolters Kluwer Deutschland ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer n. v., dessen Kernmärkte Recht, Wirtschaft, Steuern, Rechnungswesen, Unternehmens- und Finanzdienstleistungen sowie das Gesundheitswesen sind. Wolters Kluwer hat einen Jahresumsatz (2013) von 3,6 Milliarden Euro, beschäftigt weltweit rund 19.000 Mitarbeiter und bedient Kunden in über 150 Ländern.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.de
Kontakt
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Ilka Döring
Feldstiege 100
48161 Münster
02533-9300-390
02533-9300-50
idoering@wolterskluwer.de
http://www.facebook.com/versicherungspraxis24