Bei Begutachtungen können Pflegepersonen mithilfe des Tagebuchs von der Landesstelle Pflegende Angehörige zeigen, wie viele und welche Hilfestellungen sie erbringen
(ddp direct) Köln, 06.12.2012. Ob und in welchem Ausmaß eine Person pflegebedürftig ist, stellen unabhängige Gutachter für die Pflegekassen fest. Die Landesstelle Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen hat nun ein neues Pflegetagebuch veröffentlicht. Darin können pflegende Angehörige notieren, wie viel und welche Hilfen sie Tag für Tag leisten. Schließlich richtet sich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit danach, wie hoch der Hilfebedarf ist und wie viel Zeit eine Pflegeperson dafür benötigt.
Mit unserem Pflegetagebuch können sich Pflegende Angehörige einen Überblick über ihre Unterstützungs- und Pflegeleistungen verschaffen. Sie bekommen zusätzlich hilfreiche Informationen zum Umgang mit einem Pflegetagebuch, erklärt Silke Niewohner, die Leiterin der Landesstelle Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen.
Bei Begutachtungen ermitteln der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter den Hilfebedarf anhand eines Fragenkataloges, dem Gutachtenformular. Um über die Pflegebedürftigkeit Auskunft zu geben, sollte die Pflegeperson bei der Begutachtung anwesend sein. Einige Pflegepersonen haben aber das Problem, dass sie nach Gefühl oder aus dem Bauch heraus über den Pflegebedarf sprechen. Es hat sich deshalb bewährt, in den Tagen oder Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen, so Niewohner.
Das neue Pflegetagebuch steht als zum Download unter
http://www.lpfa-nrw.de/meldung/items/neues-aus-der-landesstelle-23.html
zur Verfügung. Außerdem kann man das Pflegetagebuch bei der Landesstelle Pflegende Angehörige NRW kostenlos bestellen.
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www.LPFA-NRW.de
Telefonische Bestellungen sind am gebührenfreien Service-Telefon Pflege unter der Nummer: 0800-2204400 (montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr) möglich. Hier werden auch Fragen zum Thema beantwortet.
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