Neuer Entwurf des Landesjagdgesetzes in NRW – Enttäuschendes Resultat

Am 18.11.2014 wurde von der Landesregierung in NRW ein neuer Entwurf des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Gegenüber dem ersten Entwurf, der bereits deutlich hinter den Forderungen von Tier- und Naturschutzvereinen zurückblieb, gab es auch diesmal wieder einige Zugeständnisse an die Jägerschaft.

So wurde die Anzeige- und Beweispflicht beim Abschuss von Hunden wieder gestrichen, und auch das Recht für Jedermann, krankes Federwild aufzunehmen, soll nicht eingeräumt werden. Zudem sollen juristische Personen nun doch nicht berechtigt sein, Jagd auf ihren Grundstücken zu untersagen. Das heißt, dass unter anderem Tier- und Naturschutzvereine noch immer die Zwangsbejagung auf ihren Flächen dulden müssen.

“Die neuerlichen Änderungen im Gesetzentwurf sind enttäuschend. Abermals werden die Interessen der Jäger über den Tier- und Naturschutz gestellt; Einwände und Vorschläge der Tier- und Naturschutzverbände wurden nicht berücksichtigt”, so Dieter Ernst, Präsident des Europäischen Tier- und Naturschutz e.V. (ETN).

Der ETN wird sich auch weiterhin für eine ökologische und tierschutzgerechte Ausrichtung des Landesjagdgesetzes einsetzen und hat gemeinsam mit zahlreichen Tier- und Naturschutzvereinen eine Petition ins Leben gerufen:
http://www.bund-nrw.de/kampagne_jagdreform_jetzt/

Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.
Julia Vasbender
Todtenmann 8 / Hof Huppenhardt .

53804 Much
Deutschland

E-Mail: j.vasbender@etn-ev.de
Homepage: http://www.etn-ev.de
Telefon: +49 (0) 22 45-61 90-0

Pressekontakt
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