Neue Regelungen bei der Beantragung von Visa für die VR China seit November 2012

Neue Regelungen bei der Beantragung von Visa für die VR China seit November 2012

Neue Regelungen bei der Beantragung von Visa für die VR China seit November 2012

Visum für China

Heute berichten wir ausführlich über die neuen Regelungen in Deutschland bei der Beantragung von Touristenvisa für die VR China.

Abgesehen von den wenigen, unten genannten Ausnahmen benötigt man als Tourist für die Einreise in die VR China nach wie vor ein Visum.

Im Zuge der Gleichbehandlung gibt es für etliche Länder neue Regelungen bei der Beantragung von Visa für die VR China. Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland. Für Österreich und die Schweiz hat sich bis jetzt noch nichts geändert.

Einreichung der Visaanträge
Die Anträge werden ab November 2012 nicht mehr direkt bei der Botschaft in Berlin oder den Generalkonsulaten in Hamburg, Frankfurt oder München eingereicht, sondern in extra dazu geschaffenen Serviceunternehmen [“Chinese Visa Application Service Center” (CVASC)].

Visa (falls notwendig) für Hongkong und Macao werden weiterhin bei der Botschaft der Volksrepublik China in Berlin bzw den Generalkonsulaten beantragt.

Die Entscheidungen, ob ein Visum für China erteilt wird oder nicht, werden ebenfalls weiterhin in der Botschaft resp. den Konsulaten getroffen. Die “Chinese Visa Application Service Center” sind nur technische Dienstleister für die Botschaft und die Generalkonsulate und nicht in die Visaerteilung involviert.

Visazentralen
Die “Chinese Visa Application Service Center” (im Folgenden: “Visazentralen”) sind zuständig für die Annahme von Visaanträgen deutscher Staatsbürger oder Angehöriger von Drittstaaten, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen. Vorausgesetzt, die Antragsteller besitzen einen gewöhnlichen Reisepaß.
Für Inhaber anderer Pässe sind nach wie vor die Botschaft resp. Generalkonsulate zuständig.

Außerdem sind die Visazentralen, unabhängig von den durch sie erhobenen “Servicegebühren”, berechtigt, im Auftrag der Botschaft resp. der Generalkonsulate “Visagebühren” zu erheben und die erteilten Visa auszugeben.

Die Visazentrale in Berlin befindet sich in der Invalidenstraße 116, Erdgeschoß rechts.
Die Visazentrale in Hamburg befindet sich in der Willy-Brandt-Straße 57, 5. OG.
Die Visazentrale in Frankfurt/M befindet sich in der Bockenheimer Landstraße 51.
Die Visazentrale in München befindet sich in der Lutzstraße 2.

Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines Touristenvisums (Visumstyp L) muß man bei der zuständigen Visazentrale
– seinen Reisepaß, der vom Tag der Antragsstellung an noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke aufweist,
– ein vollständiges Visa-Antragsformular (Hauptformular),
– ein höchstens 6 Monate altes Paßbild (48 mm x 33 mm) des Antragsstellers, (aufgeklebt auf das Antragsformular)
– das Hin- und Rückflug- bzw. Weiterflugticket (gegebenenfalls Bahnticket, eine Hotelbuchung und den Reiseplan oder
– eine Buchungsbestätigung des die Reise organisierenden Reiseveranstalters bzw. Reisebüros vorlegen.

Bei Anträgen auf ein Visum zum Besuch von Freunden oder Verwandten in China ist darüber hinaus eine schriftliche und unterschriebene Einladung der zu besuchenden Person, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Person vorzulegen.

Handelt es sich bei der zu besuchenden Person nicht um einen Staatsbürger der VR China, ist außerdem noch eine Kopie des Visums oder gültigen Aufenthaltstitels der Person beizubringen.

Visum persönlich beantragen
Alle Unterlagen können persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, kann online ein Termin bei der Visazentrale zur Abgabe der Unterlagen vereinbart werden.
Die normale Bearbeitungszeit für Visaanträge bei persönlicher Abgabe in der Visazentrale beträgt 4 Werktage.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Die zu zahlenden Gebühren können bei der Abholung der Pässe in bar oder mit Karte beglichen werden

Visum per Post
Neu ist, daß man jetzt selber seine Unterlagen per Post an die Visazentrale senden kann und keinen Visumsbeschaffungsdienst mehr benötigt, wenn man keine Zeit und Gelegenheit hat die Unterlagen persönlich abzugeben.

Die Adressen der einzelnen Visadienste bzw Postfachadressen findet man auf den einzelnen Webseiten der Visazentralen unter: http://www.visaforchina.org/ .
Wenn Sie den Postweg verwenden, berücksichtigen Sie, daß auch ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rücksendeumschlag und der DHL-Rücksendeschein mit der korrekten Empfängeradresse und Postleitzahl der DHL-Sendung beizulegen ist.

Sobald Ihr Antrag eingegangen ist und elektronisch erfaßt wurde, können Sie den Bearbeitungsprozeß Ihres Visumsantrages auf der Website der Visazentrale nachverfolgen.
Dabei werden 3 Stadien unterschieden:
– Der Antrag ist eingegangen
– Der Antrag ist in Bearbeitung
– Das Visum wird zugestellt.
Details des Zustellungsprozesses können anhand der Sendungsnummer bei DHL verfolgt werden.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.

Sobald die Bearbeitung Ihres Visumsantrages abgeschlossen ist, werden Sie telefonisch benachrichtigt und gebeten, die angefallenen Gebühren auf das Konto der Zentrale zu überweisen.
Wenn die zu zahlenden Gebühren bei der Visazentrale eingegangen sind, wird Ihnen Ihr Reisepaß zurückgesendet.

Das Antragsverfahren per Postweg dauert üblicherweise 2 Wochen.

Visum online beantragen
Um das Verfahren etwas abzukürzen, ist eine online – Beantragung möglich.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages finden Sie auf der oben genannten Webseite der Visazentralen.
Nach der Entscheidung, dass ein Visum erteilt wird, muss dieses zur Zeit aber noch persönlich in der Visazentrale abgeholt und in den Paß geklebt werden.
Eine Expressbearbeitung ist zur Zeit nicht möglich.
Die zu zahlenden Gebühren können bei der Abholung der Pässe in bar oder mit Karte beglichen werden

Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsfristen
Bei der Gültigkeitsdauer und den Aufenthaltsfristen hat sich nichts geändert.
Die Gültigkeitsdauer für Touristenvisa mit ein- oder zweimaliger Einreise beträgt 3 Monate, die Aufenthaltsfrist 30 Tage.
Bitte beantragen Sie Ihr Visum ca. 1 Monat vor der geplanten Einreise nach China.
Eine zu frühe Antragstellung kann dazu führen, daß das Visum bis zu Ihrer geplanten Einreise bereits verfallen ist, eine zu späte Antragstellung kann dazu führen, daß keine rechtzeitige Abholung mehr möglich ist.

Die Gebühren
Die Gebühren setzen sich jetzt aus
– den eigentlichen Gebühren für die Erteilung eines Visums, die an die Botschaft resp. die Generalkonsulate abgeführt werden müssen , sowie
– den Gebühren für die Visazentrale zusammen.

Die Gebühren der Visazentralen setzen sich jetzt aus
– den Gebühren für den Service der Visazentrale bei der Antragstellung und
– den Gebühren für den Service der postalischen Zustellung der Pässe durch die Visazentrale zusammen. Darin sind die eigentlichen Postgebühren (Porto) nicht enthalten.

Visafreier Besuch des Perlflußdeltas und der Provinz Hainan
Ausländer im Besitz gewöhnlicher Reisepässe aus Ländern, die diplomatische Beziehungen mit China haben, können für 6 Tage visafrei in das Perlflußdelta (d.h. in von Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Foshan, Dongguan, Zhongshan, Jiangmen, Zhaoqing, Huizhou verwaltete Gebiete) einreisen, wenn sie
einer Reisegruppe angehören, die durch ein ordnungsgemäß in Hongkong oder Macau registriertes Reiseunternehmen organisiert wurde.

Die gleiche Bestimmung gilt auch für den Besuch von Shantou. Dabei darf aber die Verwaltungszone von Shantou nicht verlassen werden und es muß auch direkt von Shantou wieder ausgereist werden.

Österreischische und Schweizer Staatsbürger, die einen gewöhnlichen Reisepaß besitzen, können für 15 Tage visafrei nach Hainan einreisen, wenn sie einer Reisegruppe (mit mindestens 5 Teilnehmern) angehören, die durch einen von der Chinesische Tourismusverwaltung autorisierten Reiseveranstalter mit Sitz in Hainan organisiert wurde.

Deutsche Staatsbürger, die einen gewöhnlichen Reisepaß besitzen, können für 21 Tage visafrei nach Hainan einreisen, wenn sie einer Reisegruppe (mit mindestens 2 Teilnehmern) angehören, die durch einen von der Chinesische Tourismusverwaltung autorisierten Reiseveranstalter mit Sitz in Hainan organisiert wurde.

Transitreisende aus 30 Staaten, darunter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, können sich, wenn sie über die Flughäfen Shanghai Hongqiao oder Shanghai Pudong ein- und ausreisen, 48 Stunden visafrei in Shanghai aufhalten, unabhängig davon, welche Art von Reisepaß sie besitzen.

Das gleiche trifft für Guangzhou zu

Zur Zeit dürfen, neben anderen auch deutsche, österreischische und schweizer Staatsbürger als Transitreisende für 24 Stunden in Beijing ohne Visum verweilen. Demnächst soll die Zeit jedoch auf 72 Stunden ausgedehnt werden.
Auch für andere Städte gibt es entsprechende Diskussionen.
Verfolgen Sie die Entwicklung auf unserer Webseite. Dort werden wir Sie rechtzeitig und laufend informieren.

Gert Wiemeier
www.china-entdecken.com

China-entdecken.com ist ein chinesischer Reiseveranstalter, der Chinareisen aller Art anbietet.

Kontakt:
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