Neue Regeln im Zahlungsverkehr – Das kommt auf Bankkunden zu

Neue Regeln im Zahlungsverkehr – Das kommt auf Bankkunden zu

Neue Regeln im Zahlungsverkehr - Das kommt auf Bankkunden zu

Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr seit dem 13.01.2018 in Kraft

Neue europaweite Regeln sollen Geldtransfers bequemer, billiger und sicherer machen. Für Verbraucher gibt es einige Neuigkeiten.

Zahlreiche Verbraucher dürften in den vergangenen Wochen Post von Ihrer Bank bekommen und wenig beachtet haben. Doch diese hat es in sich; hinter den aufgeführten “Änderungen von Vertragsbedingungen” stecken neue EU-Regelungen, die weit mehr als eine Milliarde Bankkonten in Europa betreffen.

Neue PSD2-Richtlinie zum Zahlungsverkehr

Hintergrund ist die neue PSD2-Richtlinie (Payment services (PSD 2) – Directive (EU) 2015/2366) aus Brüssel, mit der der Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr gefördert und sicherer, bequemer und billiger gemacht werden soll. Seit dem 13.01.2018 an gilt sie auch in Deutschland.

Die PSD2-Richtlinie beendet das Monopol der Banken beim Zugriff auf Kontodaten. Bisher haben die Geldhäuser davon profitiert: denn sie wussten, wie viel Geld Ihre Kunden hatten und wofür sie es ausgeben haben und konnten ihnen so leicht weitere Dienste wie z.B. Kredit oder Versicherungen anbieten.

Gemäß den Regelungen der EU müssen Geldhäuser zukünftig auch Drittanbieten
den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen.

Neue Möglichkeiten für Firmen

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Einige Firmen vergleichen die Zinsen verschiedener Banken für das Tagesgeld und transferieren eine vorher festgelegte Summe dorthin. Andere helfen dem Bankkunden beim Sparen, indem sie monatlich automatisch kleine Beträge zur Seite legen.

Unkontrollierten Zugriff auf ihre Daten müssen die Verbraucher aber nicht fürchten. Zunächst müssen sie die Weitergabe ausdrücklich erlauben und der Zugriff geschieht über die Hausbank und nur für den angefragten Zweck. Hier steht die Datensicherheit im Vordergrund. Daher ist auch das sogenannte maschinengesteuerte Auslesen von Girokonten, das Auskunft über sämtliche Zahlungen und Gewohnheiten von Bankkunden gibt, laut EU verboten.

Neue Haftungsgrenze bei MIssbrauch der Kreditkarte

Eine weitere erfreuliche Änderung für die Verbraucher ist die Absenkung der Haftungsgrenze. Bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte mussten diese bisher für Schäden bis zu 150,00 Euro selbst haften, solange sie die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt hatten. Zukünftig sinkt diese Haftungsgrenze auf 50,00 Euro. Eine unbeschränkte Haftung besteht weiterhin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Auch ist es Händlern nunmehr untersagt, einen Aufpreis für die Nutzung der wichtigsten bargeldlosen Zahlungsmittel zu verlangen, also zum Beispiel für Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift.

Verbraucherfreundlichere Regelungen gibt es auch bei der Reservierung von Hotels oder Mietwagen. Dem bisher automatisch blockierten Sicherheitsbetrag auf der Kreditkarte muss der Kunde nun ausdrücklich zustimmen.

Desweiteren schützen die strengeren Regeln vor Betrug bei Online-Zahlungen, was für die deutschen Bankkunden zugleich den zentralen Nutzen der PSD2-Richtlinie darstellt. Es reicht nicht mehr, dass Kunden Kartendaten oder Benutzername und Passwort eingeben. Die Sicherheit wird nunmehr durch ein zweites Merkmal wie eine SMS ans eigene Smartphone oder den Fingerabdruck erhöht. Erst nach dieser Bestätigung kann die Zahlung ausgeführt werden.

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