Die derzeit vieldiskutierte Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) präzisiert die Bedingungen zur Herstellung kritischer Arzneimittellösungen. Die Vereinheitlichung eines Qualitätsstandards bei kritischen Lösungen war unabdingbar und erreicht nun auch Deutschland. Die Auswirkungen auf die Krankenhäuser sind evident. Für viele Kliniken sind nun hohe Investitionen nötig, die eigene Versorgung zu gewährleisten. Es gibt daher nur zwei Möglichkeiten, dem Gesetz zu entsprechen.
a) Zum einen ist es die Investition in Struktur und Personal, die weiterhin eine Sterilherstellung als krankenhauseigene Apotheke gewährleistet.
b) Zum anderen ist es die Auslagerung der Dienstleistung und der Ankauf steriler parenteraler Zubereitungen bei externen Anbietern.
Wenn man jedoch bedenkt, welch hohes Investitionsvolumen notwendig wäre, um die krankenhausinterne Apotheke zu modifizieren, kommt für viele kleinere und mittlere Häuser klar die Variante b) in Frage. Denn der hohen Investition steht der massive Preisverfall gerade auch im ambulanten Bereich gegenüber.
Doch ist eine solche Umstrukturierung überhaupt zu leisten? Gibt es genügend Produktionskapazitäten und logistische Netze bei externen Anbietern, diesen Versorgungsauftrag zu stemmen?
Die Vorteile einer Fremdversorgung sind vielschichtig, sprechen doch nicht nur technische, wirtschaftliche, organisatorische und fachliche Vorteile eine Rolle, sondern auch menschliche. Da Wirtschaftsunternehmen im Dienstleistungssektor auf dem Gesundheitsmarkt gewöhnt sind, sehr schnell, flexibel und hochkompetent zu arbeiten, ist allein durch die permanente Erreichbarkeit und eigene Logistik der Vorteil spürbar. Weiterhin evoziert das Outsourcing viel Einsparpotential für die Klinik. Mittelständische Unternehmen sind für die Zukunft gerüstet. So meint Dr. Christian Wegner von Medipolis: “Die Gesetzesänderung ist nur die logische Konsequenz der Vereinheitlichung von Anspruch und Qualität. Wir sind als privater Anbieter in der Lage, sofort und sehr
umfassend Versorgungsaufgaben im Krankenhaus und bei der ambulanten Weiterversorgung zu übernehmen.”
Doch die Krankenhausapotheke ist damit nicht tot. In erster Linie ist die Produktion von kritischen Lösungen, also Herstellungsverfahren in Reinräumen, betroffen. Die Präsenzapotheke innerhalb eines Krankenhauses wird es weiter geben. Die Gesetzesänderung schließt nur eine längst fällige Lücke zwischen internationalen, aber fakultativen Standards, nach denen sich Wirtschaftsunternehmen richten, und obligatorischen Gesetzen, um alle Hersteller gleichermaßen zu verpflichten. Die Vereinheitlichung eines Qualitätsstandards bei kritischen Lösungen ist unabdingbar.
Medipolis Intensiv
Dr. Christian Wegner
Spitzweidenweg 17-19
07743 Jena
Deutschland
E-Mail: krankenhaus@medipolis.de
Homepage: http://www.medipolis-intensiv.de
Telefon: 03641 / 6284025
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