Arbeitsmittelprüfungen selbst durchführen – Prüfergebnisse rechtskonform dokumentieren
Für fast alles gibt es heute Apps. Auch für die jährliche Prüfung von Arbeitsmitteln. Wer als Unternehmer den Prüfprozess selbst in die Hand nehmen möchte hat die Qual der Wahl. Vor allem wenn er sich als Betreiber nicht in den unzähligen Vorschriften und Gesetzen auskennt oder sich einarbeiten will. Mit der neuen Inspection App von Carl Stahl kann der Betreiber einen homogenen und rechtssicheren Prüfprozess selbst durchführen. Damit kommt er seiner Betreiberprüfpflicht gewissenhaft und ressourcenschonend nach.
Generell muss der Betreiber von technischen Anlagen dafür sorge tragen, dass eine Prüfung vor Inbetriebnahme, eine Wiederkehrende Prüfung sowie eine Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen entsprechend durchgeführt wird. Voraussetzung für die Erfüllung der Pflichten ist eine fristgerechte Durchführung der Prüfungen und gegebenenfalls die Behebung dabei erkannter Mängel. Hierfür müssen von den Betreibern die jeweiligen Regelungen und Vorschriften beachtet werden. Grundlegende Schutzziele und Mindeststandards sind hierfür auf europäischer Ebene formuliert und bilden somit den weiteren Rahmen für die nationale Ausgestaltung in den einzelnen europäischen Ländern. In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch den Staat und die Länder, durch die hoheitliche Tätigkeit der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) sowie durch die Tarifpartner rechtlich gestaltet. Auch private Organisationen, wie z.B. die Normungsinstitutionen spielen bei der Auslegung eine Rolle. Diese Vorschriften und Normen im Bereich der Arbeitsmittelprüfung sind auch während der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie gültig. Lediglich die Prüftermine dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich verschoben werden. Dies ändert allerdings nichts an den eigentlichen Prüffristen.
Arbeitsmittelprüfung in Zeiten von Social Distancing
Da die Pandemie nicht vor den Toren der Unternehmen Halt macht, müssen die getroffenen Vorschriften zum Social Distancing auch innerhalb eines Unternehmens bestmöglich umgesetzt und eingehalten werden. Somit betrifft dies auch die regelmäßige wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln. Daher müssen sich die Betreiber Gedanken darüber machen, wie etwa Regelungen zum Mindestabstand im Fall einer Arbeitsmittelprüfung durch einen externen Dienstleister eingehalten werden können.
Inspection App für einen digitalen Prüfprozess
Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln jeglicher Art bestehen prinzipiell immer dieselben Grundvoraussetzungen. Das jeweilige Arbeitsmittel muss durch eine Befähigte Person überprüft werden und die Ergebnisse rechtskonform erfasst und dokumentiert werden. Daher kann für diesen Prozess eine digitale Unterstützung sehr hilfreich sein. Denn durch einen digitalen Prüfprozess werden Aufwand und Komplexität reduziert. Mit der neuen Inspection App von Carl Stahl hat der Betreiber ein digitales Tool für die Prüfung von Arbeitsmitteln an der Hand. Dieses ermöglicht ihm auf einfache Weise seiner Prüfpflicht nachzukommen. Grundlage für die Verwendung der Inspection App ist die Nutzung des Carl Stahl Serviceportals. Die Oberfläche der App ist anwenderfreundlich und übersichtlich aufgebaut, die Bedienung einfach. Der App-Nutzer hat stets alle Prüfzyklen der Arbeitsmittel im Blick. Er kann dabei aus verschiedenen Prüfverfahren und Prüfergebnissen auswählen. Arbeitsmittel, die mit einem Barcode versehen sind, werden über die smarte Scanfunktion eingescannt und identifiziert. RFID-Tags werden durch die Verbindung mit einem bluetoothfähigen RFID Reader ausgelesen. Zudem lassen sich eventuelle Schadensbilder während des Prüfprozesses hinzufügen. Durch die smarte und rechtskonforme Dokumentation der Prüfergebnisse geht nichts mehr verloren. Die Prüfzeugnisse in Form einer pdf-Datei stehen dem Anwender der App unmittelbar im Carl Stahl Serviceportal zur Einsicht und zum Download bereit. Die App ist erhältlich im Apple App Store oder bei Google play. Weitere Informationen zum Umgang mit prüfpflichtigen Arbeitsmitteln in Zeiten von Social Distancing und schwankenden wirtschaftlichen Bedingungen findet der interessierte Leser in dem Whitepaper.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Carl Stahl Hebetechnik GmbH
Herr Oliver Hommel
Tobelstr. 2
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Deutschland
fon ..: 0716240073400
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email : oliver.hommel@carlstahl.com
Die Unternehmensgruppe Carl Stahl ist heute mit weltweit 70 Standorten und 1.708 Mitarbeitern einer der Weltmarktführer für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Seil- und Hebetechnik, sowie Seillösungen für die Bereiche TechnoCables und Architektur.
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