Österreichische Banken haben dann keine Möglichkeiten mehr, sich solchen Anfragen zu entziehen. Darauf weist die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte hin.
Die Gesetzesänderung ist vor allem deswegen dramatisch, weil sie dem Steuerflüchtling die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nimmt. Rechtsanwalt Jörg Meyer von BLTS: “Der deutsche Steuerpflichtige wird von einer Gruppenanfrage durch die deutsche Finanzverwaltung bei österreichischen Kreditinstituten nicht informiert, da diese nicht personenbezogen ist. Auch die österreichische Bank muss den Kunden nicht informieren – und wenn, wird es in vielen Fällen schon zu spät sein, um noch zu reagieren.”
Die Anwälte bei BLTS befassen sich bereits seit mehreren Jahren mit Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehungen. Ihrer Erfahrung nach wiegen sich viele Steuerflüchtlinge in falscher Sicherheit. “Leider vermitteln ja auch viele Banken ihren Kunden die trügerische Botschaft, das österreichische oder schweizer Bankgeheimnis werde sie dauerhaft schützen”, so BLTS-Anwalt Jörg Meyer.
Doch das Ende des Bankgeheimnisses ist durch diverse parallel laufende Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene bereits besiegelt. Anleger mit Konten im Ausland werden zukünftig mit der Meldung ihrer Einkünfte bzw. Depotstände an ihre lokalen Steuerbehörden rechnen müssen. Das gilt vor allem für Österreich. Hier haben zahlreiche deutsche Steuerflüchtlinge ihr Geld “geparkt”. Und genau hier wird es laut BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg nicht mehr sicher sein. Zukünftig werden die deutschen Steuerbehörden im Rahmen der “Amtshilfe” Informationen von österreichischen Banken abfordern können.
Die Rechtsgrundlage für Amtshilfeersuchen in Österreich bildet derzeit das österreichische Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das bislang nur Einzelanfragen ausländischer Steuerbehörden zulässt. Durch die Änderung des Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Jahr 2012 sollen aber nunmehr auch in Österreich sogenannte Gruppenanfragen möglich sein. Unter Gruppenanfragen sind Amtshilfeersuchen ausländischer Steuerbehörden zu verstehen, die sich nicht auf einzelne, bereits im Vorhinein identifizierte Steuerpflichtige, sondern auf mehrere Personen, deren Identität den Steuerbehörden des ersuchenden Staates noch nicht bekannt ist, beziehen. Die Anfrage muss nicht die Namen der betroffenen Personen enthalten, sondern kann sich auch auf andere Identifikationsmerkmale, wie beispielsweise Kontonummern, stützen. Eine entsprechende gesetzliche Umsetzung soll schon Ende Mai im österreichischen Nationalrat beschlossen werden.
Laut BLTS gibt es keinen Zweifel daran, dass mit solchen Gruppenanfragen, wenn sie halbwegs geschickt formuliert sind, die große Masse der deutschen Auslandsanleger erfasst werden kann. Die Regensburger Kanzlei rät aber nicht nur deshalb zur Selbstanzeige.
Nach wie vor gibt es Fälle, in denen der deutsche Fiskus sogenannte Steuer-CDs aufkauft. Dabei handelt es sich um illegal beschaffte Datenbestände von österreichischen und Schweizer Banken. Dass der Staat sich hier quasi als Hehler betätigt, kann man zwar durchaus als Skandal bezeichnen, ändert aber nichts daran, dass bislang deutsche Gerichte wenig Probleme in der Verwendung dieser Daten zu Lasten der Steuerpflichtigen gesehen haben. Natürlich ist es möglich, so der BLTS-Anwalt Meyer weiter, auf diese doch sehr problematische Datenbeschaffung eine gute Strafverteidigung aufzubauen. Es sollte sich aber jeder Steuersünder darüber im Klaren sein, dass die Verfolgung von Steuerstraftaten mit äußerster Konsequenz erfolgt. Durchsuchungen im Privathaus oder sogar am Arbeitsplatz sind die Regel, nicht die Ausnahme. Was das für die Familie bedeutet, kann man sich kaum ausmalen.
Hinzu kommt laut BLTS, dass die Anforderungen an die steuerliche Selbstanzeige immer weiter steigen. Beispielsweise beträgt die strafrechtliche Verjährung derzeit noch 5 Jahre. Es ist aber sehr sicher, dass diese Frist auf 10 Jahre angehoben wird. Dann sind Steuerstraftaten auch in vermeintlich ferner Vergangenheit immer noch relevant, wenn es um strafrechtliche Verurteilung geht.
Die Kanzlei BLTS in Regensburg ( www.blts.eu) hat bereits mehrere hundert erfolgreiche Selbstanzeigen für ihre Mandanten erstellt und weiß, was die Betroffenen am meisten drückt. Das ist nicht etwa die zu erwartende Steuernachzahlung, sondern vor allem die Befürchtung, als Steuersünder öffentlich gebrandmarkt und sozial ausgeschlossen zu werden. Deswegen ist den Kunden vor allem größtmögliche Vertraulichkeit besonders wichtig. Bei BLTS in Regensburg haben Ratsuchende daher die Möglichkeit, sich zunächst anonym zu melden und allgemein über die Möglichkeiten der Selbstanzeige zu informieren. Erst dann, wenn das notwendige Vertrauen hergestellt ist, ist es notwendig, die Identität zu offenbaren, damit die Selbstanzeige wirksam eingereicht werden kann. Selbstverständlich bleibt dabei alles unter dem Siegel der anwaltlichen Verschwiegenheit. Außer dem Rechtsanwalt und dem Finanzamt erfährt kein Dritter von dem Vorgang – weder die Ehefrau noch der Nachbar oder der Arbeitgeber. Damit ist die BLTS-Selbstanzeige das beste Mittel, um die Verhältnisse zu ordnen und Gefängnisstrafen zu vermeiden.
Über BLTS: Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte wurde 2002 von Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl gegründet. Die damals zwei-mann-starke Kanzlei betätigte sich von Anfang an im Bereich des Wirtschaftsrechts für Unternehmen und Unternehmer aus Regensburg und der Region. Von Anfang an setzt die Kanzlei dabei auch konsequent auf Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte. So war etwa Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl einer der ersten Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz nach der Einführung dieses Titels. Trotz des schwierigen Marktumfeldes entwickelte sich die Kanzlei im Laufe der letzten 12 Jahre zu einem der Marktführer in Regensburg. Die Kanzlei ist nach der Zahl der bei ihr tätigen Rechtsanwälte derzeit die größte Anwaltskanzlei in Regensburg und wird 2014 voraussichtlich das beste Ergebnis ihrer Geschichte erzielen. Das liegt vor allem daran, dass man in den letzten Jahren bei BLTS nicht nur den ursprünglichen Weg einer Full-Service-Kanzlei bei gleichzeitiger fachlicher Spezialisierung für Unternehmen und anspruchsvolle Privatkunden konsequent fortgesetzt hat, sondern auch an den erheblichen Qualitätssicherungsmaßnahmen der letzten Jahre. Das zeigt sich beispielsweise bei der sehr transparenten Kostengestaltung. Bei BLTS wird der Mandant bereits frühzeitig und vollständig über die wahrscheinlichen Kosten unterrichtet. Die übliche Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, so dass der Aufwand für den Kunden jederzeit nachprüfbar und überschaubar ist. Diese Transparenz trägt erheblich zur großen Zufriedenheit der Mandanten von BLTS bei.
BLTS berät in Regensburg und einem weiteren Standort in Cham in erster Linie Unternehmen und Unternehmer in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Dazu gehören sowohl Klassiker wie Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht, aber auch seltenere Gebiete wie etwa der gewerbliche Rechtsschutz, das Verwaltungsrecht oder das Wirtschaftsstrafrecht. Der Bereich Steuerstrafrecht nimmt aufgrund des Booms der Selbstanzeigen in den letzten zwei Jahren derzeit eine zentrale Stellung ein. Er wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt Jörg Meyer verantwortet, der über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt.
Für die nächsten Jahre hat man sich bei BLTS in Regensburg keine weiteren Wachstumspläne zurecht gelegt. Stattdessen soll der bereits erreichte Status gefestigt und das Qualiltätsniveau noch weiter erhöht werden. Ziel ist es, die Marke BLTS dauerhaft in Regensburg und Umgebung als erste Adresse für Wirtschaftsrecht und besondere Rechtsfragen zu etablieren.
Weitere Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg sind auf
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BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg
Christian Stahl
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg
Deutschland
E-Mail: stahl@blts.de
Homepage: http://www.blts.de
Telefon: 0941780390
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