Nettolohn auf Achterbahnfahrt

Nettolohn auf Achterbahnfahrt

ARAG Experten über Änderungen bei der Gehaltsabrechnung 2025

Nettolohn auf Achterbahnfahrt

Der Jahreswechsel hat einige Änderungen auf dem Gehaltszettel mit sich gebracht. Das wirft die Frage auf, was eigentlich alles auf eine Abrechnung gehört und warum es zu solchen Schwankungen beim Nettogehalt kommt. Eine Erklärung für das scheinbare Durcheinander liefert ein Blick auf steuerliche Anpassungen, steigende Sozialabgaben und kommende Entlastungen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Geduld mit dem Lohnzettel
Zwar wurde 2024 der steuerliche Freibetrag erhöht und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es noch bis Ende März dauern kann, bis alle geplanten steuerlichen Entlastungen auf dem Lohnzettel sichtbar sein werden. Steuern, die in den vorangegangenen Monaten zu viel abgezogen wurden, werden dann aber erstattet.

Doch was verbirgt sich hinter der Erhöhung und dem Ausgleich?
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, stieg Ende letzten Jahres um 180 auf 11.784 Euro. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Änderung sorgte bei den meisten Arbeitnehmern im Dezember für ein höheres Nettogehalt.

Zudem stimmten Bundestag und Bundesrat kurz vor den Feiertagen im vergangenen Jahr einer Reform zur Bekämpfung der sogenannten “kalten Progression” zu. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch Inflation ausgeglichen werden, aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch höhere Steuern fällig werden. Die Reform sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch die Eckwerte des Steuertarifs angehoben werden. So rutschen Arbeitnehmer, die durch die Lohnerhöhung nun etwas mehr verdienen, nicht direkt in eine höhere Steuerklasse.

Wermutstropfen Sozialabgaben
Obwohl also der Grundfreibetrag laut ARAG Experten ab Januar 2025 noch einmal stieg – bei Verheirateten sind 24.192 Euro, bei Ledigen 12.096 Euro befreit -, drückten höhere Sozialabgaben das Nettogehalt bei vielen Beschäftigten. So liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, aber die ARAG Experten erinnern daran, dass viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht haben. Arbeitnehmer mussten im Schnitt eine Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent hinnehmen.

Doch nicht nur die Krankenversicherung zieht mehr vom Gehalt ab: Auch die Pflegeversicherung hat sich verteuert. Der Beitragssatz wurde für Beitragspflichtige mit einem Kind um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Für kinderlose Arbeitnehmer wurde der Satz auf 4,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf das Nettogehalt. Vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen sind laut ARAG Experten betroffen. Denn sie müssen gleichzeitig auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beiträge leisten, da die Beitragsbemessungsgrenzen dort ebenfalls angestiegen sind.

Was gehört eigentlich auf die Gehaltsabrechnung?
Neben den Steuerfreibeträgen und den Abzügen für Sozialversicherungen enthält die Lohnabrechnung laut ARAG Experten nicht nur die Höhe von Brutto- und Nettogehalt, sondern auch alle relevanten Informationen, die für die korrekte Berechnung der Entgelte erforderlich sind. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie persönliche Daten, wie z. B. Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.

Zudem sind Abrechnungszeitraum, Lohnsteuerklasse sowie etwaige Kinderfreibeträge aufgeführt. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Abzüge, wie etwa Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, muss ebenso enthalten sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt werden muss.

Übrigens: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen auch als elektronisches Dokument zum Abruf in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach einstellen. Eine Abrechnung in Papierform ist nicht nötig (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 48/24).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
04318b9b8b25b589cd7dc76d0ba354feca14f2a8
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
04318b9b8b25b589cd7dc76d0ba354feca14f2a8
http://www.ARAG.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden