Als Vermieter/Verwalter eines Objektes sind Sie laut §556 BGB verpflichtet einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dafür benötigen Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner!
Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ist aufgrund von aktuellen Rechtsprechungen und Verordnungen nicht einfach. Die Rechtsprechungen und Verordnungen bilden die Grundlage für eine korrekte Nebenkostenabrechnung.
IHS Dienstleistungen ist Ihr Partner rund um Ihre Nebenkostenabrechnung. Unter der Webseite www.wir-erstellen.de/angebot erstellt IHS Dienstleistungen seit einigen Jahren bundesweit Nebenkostenabrechnungen für Vermieter und Verwalter. Immer nach den aktuellen Rechtsprechungen und Verordnungen.
Da das Unternehmen auch Nebenkostenabrechnungen prüft, können Sie sicher sein, dass Ihre Nebenkostenabrechnung rechtssicher erstellt wird.
Wenn Sie bis zum 31.05.2015 Ihre Nebenkostenabrechnung erstellen lassen, erhalten Sie das einmalige Aktionsangebot über 19,99 EUR pro Wohneinheit zuzüglich 59,50 EUR einmalige Dateneinrichtungsgebühr.
Für besonders Schnelle entfällt die Dateneinrichtungsgebühr bei allen bis zum 17.05.2015 abgeschlossenen Verträge über die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.
Zusätzlich zur Nebenkostenabrechnung können Sie für einen Mehrpreis von 9,99 EUR pro Wohneinheit Ihre Heizkostenabrechnung erstellen lassen! Schnell, günstig und rechtssicher!
Unter www.wir-prüfen.de können Sie auch Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
Über:
IHS Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Frau Irene Schmidt
Zur Brinke 11
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Deutschland
fon ..: 05207/9565597
fax ..: 05207/9565598
web ..: http://www.wir-erstellen.de
email : ischmidt@ihs-dienstleistungen.de
Pressekontakt:
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