Nebenkosten für leere Nachbarwohnung: Wer zahlt?

Nebenkosten für leere Nachbarwohnung: Wer zahlt?

R+V-Infocenter: laufende Kosten übernimmt der Eigentümer

Nebenkosten für leere Nachbarwohnung: Wer zahlt?

Wiesbaden, 21. Februar 2019. Grundsteuer, Flurbeleuchtung oder Straßenreinigung: Ein Teil der allgemeinen Nebenkosten wird in der Regel auf die Mieter umgelegt. Doch wenn eine Wohnung leer steht, muss der Eigentümer viele der laufenden Kosten übernehmen – nicht die Nachbarn. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Bei Leerstand: Betriebskosten Sache des Eigentümers
In jedem Mehrfamilienhaus fallen allgemeine Betriebskosten an, die sich alle Parteien teilen – und die auch bei Leerstand weiterhin bezahlt werden müssen. “Der Vermieter ist verpflichtet, alle umlagefähigen Betriebskosten zu begleichen. Selbst wenn eine Wohnung in seinem Haus nur kurzzeitig nicht vermietet ist, darf er diese normalerweise nicht auf die anderen Mieter des Hauses abwälzen”, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. “Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Vermieter hiervon abweichen – etwa bei Müllgebühren, die pro Person abgerechnet werden.” Hinzu kommt: Wenn in der freien Wohnung Strom, Wasser oder Heizung verbraucht wird, etwa für Renovierungsarbeiten, ist dies ebenfalls Sache des Vermieters.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters
– Zu Betriebskosten, die der Vermieter für eine leerstehende Wohnung anteilig zahlen muss, gehören in der Regel Kosten für die Straßenreinigung, die Hausreinigung, Versicherungen, den Betrieb des Aufzugs, Steuern und Allgemeinstrom.
– Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung besonders dann prüfen, wenn Wohnungen im Haus leer stehen: Wurde die nicht vermietete Wohnung mit in die Umlage einbezogen?
– Mieter sollten grundsätzlich darauf achten, dass die umlagefähigen Betriebskosten exakt aufgeschlüsselt sind und der vereinbarte Verteilschlüssel eingehalten wird.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die “Ängste der Deutschen” ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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