NAEB fragt: Ist ein Einkommensverzicht von Kohlekraftwerkern berechtigt?

NAEB fragt: Ist ein Einkommensverzicht von Kohlekraftwerkern berechtigt?

NAEB fragt: Ist ein Einkommensverzicht von Kohlekraftwerkern berechtigt? Offener Brief an die Mitarbeiter von Kohlekraftwerken

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitbürger,

nach einem Bericht in der Westfälischen Rundschau planen die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE), das Einkommen ihrer Mitarbeiter in den Kohlekraftwerken und den Braunkohlentagebauen drastisch zu kürzen. Dadurch, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere tarifliche Leistungen wegfallen, kann das Jahreseinkommen um bis zu 25 Prozent sinken. Diese Aktion sei notwendig, weil die Energiewende zu hohen Verlusten bei der Kohleverstromung führe. Sie sollten und müssen fragen: “Wie kann es zu Verlusten der Kohlekraftwerke überhaupt kommen, obwohl sie die günstigsten Erzeugungskosten für Strom in Deutschland haben?” Die Tabelle zeigt Ihnen die Gestehungskosten der einzelnen Stromerzeuger:

Erzeugungskosten
Kernkraftwerke: 3.5 Ct/kWh
Braunkohlekraftwerke: 3,5 Ct/kWh
Steinkohlekraftwerke: 5,0 Ct/kWh
Gaskraftwerke: 7,0 Ct/kWh

Vergütungskosten
Windstrom, Land: 9 Ct/kWh
Windstrom, See: (+5 Ct/kWh)* 19 Ct/kWh
Solarstrom: 14 Ct/kWh
Biogasstrom: 14 Ct/kWh
*Kosten für Stromtransport zur Küste
Quelle: Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt, FH Aachen. Stromerzeugung 2015
Bedarfsgerechter Strom
Zusätzlich zu den günstigen Erzeugungskosten kann die Leistung der Kraftwerke auch genau an den Strombedarf angepasst werden. Der wetterwendische Windstrom und Solarstrom schwankt dagegen zwischen Null, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, und viel zu hohen Leistungen bei Starkwind und blauem Himmel. Eine Anpassung an den Bedarf ist nicht möglich. Denn bis heute sind keine ausreichend großen Speicher bekannt, die überflüssigen Strom vorübergehend aufnehmen und ihn abgeben, wenn Sonne wieder scheint und der Wind wieder weht. Denkbare Speicher sind unwirtschaftlich. Die Strompreise würden unbezahlbar.

Als Fachleute der Stromerzeugung kennen Sie den Aufwand, in jeder Sekunde die Leistung in das Netz zu schicken, die gerade nachgefragt wird. Dazu müssen Sie und viele Ihrer Kollegen in Wechselschichten arbeiten, damit die Kraftwerke auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr für eine sichere Stromversorgung laufen. Dafür sollten Sie Dank und Anerkennung ernten. Stattdessen werden Ihnen Einkommenskürzungen zugemutet.

Ursachen der finanziellen Verluste
Doch warum werden Kohlekraftwerke trotz der günstigsten Erzeugungskosten in die roten Zahlen getrieben? Die Behauptung der Medien, die konventionellen Stromerzeuger hätten die Energiewende verschlafen und seien darum in die roten Zahlen gerutscht, ist kompletter Unsinn, wenn Sie sich die zuvor zitierte Tabelle anschauen. Es muss einen anderen Grund geben, den aber weder die Politiker noch Ihre Vorstände zu nennen pflegen:

Der wetterwendische Ökostrom findet zu den hohen Vergütungskosten keine Abnehmer. Um ihn einzuspeisen, hat die Bundesregierung mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) verfügt, den Ökostrom über die Börse zu “vermarkten”. Dort erzielte der Ökostrom im letzten Jahr einen Erlös von nur etwa 2 Milliarden Euro, aber vergütet wurde er mit 25 Milliarden Euro.

Gesetzlich verankertes Dumping
Das Verkaufen von Waren unter dem Gestehungspreis ist Dumping. Der Wettbewerber fühlt sich gezwungen, in die Preise einzusteigen. Beide Marktteilnehmer geraten in die Verlustzone. Nur der Kapitalstärkere überlebt, weil er eine Verlustzeit länger durchsteht. Dann hat der “Überlebende” ein Monopol und kann die Preise beliebig erhöhen. Daher wird Dumping national und international bekämpft und mit hohen Geldbußen geahndet. Für Ökostrom in Deutschland gilt das nicht. Das zuständige Bundeskartellamt wird gegen die wohl größte Dumpingaktion der Welt nicht tätig, weil es dann gegen das EEG verstößt.

Die Verluste der “Ökostromvermarktung” müssen wir mit der EEG-Umlage aufbringen. Die Erzeuger erhalten die hohe EEG-Vergütung. Daher wird in dieser hochsubventionierten Branche auch nicht über Lohnkürzungen diskutiert. Die Kohlekraftwerke bleiben dagegen auch bei Lohnkürzungen in der Verlustzone, weil der Ökostrom dann einfach noch billiger und damit weiterhin unter den Erzeugungskosten der Kohlekraftwerke angeboten wird.

Schuld an dieser unsinnigen Lage sind die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien, die das Ökostromdumping per Gesetz fordern. Sie werden assistiert von den Medien und leider auch von den Vorständen der großen Stromerzeuger, die öffentlich wider besseres Wissen für die Energiewende eintreten.

Möglicher Ausweg für Kohlekraftwerke
Wenn Sie als Belegschaft diese ruinöse Situation dauerhaft beenden wollen, müssen Sie zeigen, dass Deutschland auf die Kohlekraftwerke für eine sichere Stromversorgung angewiesen ist. Nur zu fordern, das Ökostrom-Dumping einzustellen und die Subventionen für Ökostrom zu streichen, wird keinen Erfolg haben: Die Profiteure dieses Systems (Politiker, Banker, Juristen, Verwaltungen usw.) sind zu viele. Aber Sie als Belegschaft können sich wehren, zum Beispiel indem Sie an wind- und sonnenarmen Tagen streiken, Ihre Kohlekraftwerke vorübergehend zum Stillstand bringen und damit einen Blackout in weiten Teilen Deutschlands auslösen. Nur so können Sie der Öffentlichkeit zeigen, wie lebensnotwendig Ihre Kohlekraftwerke sind und wie unentbehrlich für eine sichere und preiswerte Stromversorgung.

Wenn sie einen solchen Warnstreik durchführen, nutzen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch der gesamten deutschen Bevölkerung. Die Fachleute vom Stromverbraucherschutz NAEB (eine Vereinigung von mehr als 100 unabhängigen Experten, die die Kosten und Folgen der Energiewende seit Jahren analysieren) sind bereit, Sie mit Vorträgen und Vorschlägen beispielsweise auf Betriebsversammlungen zu unterstützen.

Prof. Dr. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.de und www.NAEB.tv

www.youtube.com/watch?v=IhAJ21btMUo

NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Heinrich Duepmann
Forststr. 15

14163 Berlin
Deutschland

E-Mail: Heinrich.Duepmann@NAEB.info
Homepage: http://www.NAEB.de
Telefon: 05241 70 2908

Pressekontakt
NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Hans Kolpak
Forststr. 15

14163 Berlin
Deutschland

E-Mail: Hans.Kolpak@NAEB-EEG.de
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Telefon: 05241 70 2908