In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Das mag spitzfindig sein, doch verbergen sich dahinter zwei unterschiedliche Aspekte.
Rosenheim – Dieser Unterschied drückt sich auch im Strafmaß aus: Einerseits gibt es das Fahrverbot, andererseits den Verlust der Fahrerlaubnis.
Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis
Mit dem Bestehen der Führerscheinprüfung erhalten Sie in Deutschland auch eine Fahrerlaubnis. Diese gilt aber wiederum nur für bestimmte Fahrzeugklassen. Hier kommt der Führerschein ins Spiel: Er ist einfach nur eine Beweisurkunde, die als Beleg dafür dient, für welche Fahrzeugklasse Sie die Fahrerlaubnis erworben haben.
Fahrverbot bei Verstoß gegen die Verkehrsregeln
Üblicherweise spricht man davon, dass Sie bei einem gravierenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung den Führerschein verlieren können. Vom juristischen Standpunkt aus bezeichnet man diesen Fall in der Regel jedoch als Fahrverbot: Ihr Führerschein bleibt für eine begrenzte Zeit in amtlicher Verwahrung, und Ihre Fahrerlaubnis wird nur temporär ausgesetzt. Das bedeutet: Solange der Führerschein von den Behörden einkassiert ist, dürfen Sie keinerlei Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen – das betrifft auch solche Fahrzeuge, für die Sie eigentlich keine Erlaubnis benötigen. Dazu zählen beispielsweise landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als sechs Stundenkilometern. Wenn die Frist verstrichen ist, erhalten Sie Ihren Führerschein wieder zurück.
Gravierender Unterschied: Verlust der Fahrerlaubnis
Bei schwerwiegenden Verstößen können Sie jedoch auch die Fahrerlaubnis verlieren. So erwähnt die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 explizit, dass diese entzogen werden kann, wenn “sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen” erweist. In der Regel sind Sie als Autofahrer nach dem Verlust der Fahrerlaubnis von einer Sperrfrist betroffen, die einen Zeitraum von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren umfassen kann – in Extremfällen können Ihnen die Behörden diese Erlaubnis sogar auf Lebenszeit entziehen, so die Anwaltskanzlei Schaffer Nachtigall und Kollegen auf ihrer Webseite. Das betrifft beispielsweise notorische Wiederholungstäter im Straßenverkehr, aber auch gesundheitliche Aspekte können ein Grund sein.
Der große Unterschied zum Fahrverbot ist, dass Sie bei einem Verlust der Fahrerlaubnis nur noch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr fahren dürfen. Außerdem bekommen Sie Ihren Führerschein nach dem Ablauf der Sperre nicht einfach so wieder zurück: Sie müssen ihn neu beantragen. In manchen Fällen kann dafür sogar ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden.
Ganz gleich, ob Sie nun die Fahrerlaubnis verloren haben oder ein Fahrverbot über Sie verhängt wurde: Sollten Sie sich nicht an diese Zwangspause halten, begehen Sie eine Straftat – und riskieren eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Wer seine Fahrerlaubnis entzogen wurde, sollte nicht den Fehler machen und versuchen die MPU, die medizinisch psychologische Untersuchung, durch den Erwerb eine EU Führerscheines zu umgehen. Wer sich dann im Internet etwas genauer informiert kommt schnell auf Seiten, die als Lösung den EU-Führerschein anbieten. Das heißt das diese Anbieter anbieten den Führerschein in unterschiedlichen Ländern zu erwerben und dadurch wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis gelangen. Diese Führerscheine werden häufig in Polen, Tschechien und Ungarn ausgestellt.
Das klingt als sehr interessante Alternative zur MPU. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese EU-Führerscheine allerdings anerkannt werden in Deutschland. Oder wird man möglicherweise bestraft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Informieren Sie sich hier genau.
Wer allerdings zur MPU muss, sollte nicht den Fehler machen und unvorbereitet zur MPU gehen. Die Erfolgsaussichten sind sehr gering und liegen bei 20%. Bereiten Sie sich gut auf die Untersuchung vor. Hierbei unterstützt Sie MPU Vorbereitung Rosenheim von MPU Wolff.
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Über:
MPU Wolff
Herr Thomas Wolff
Dianastraße 8
83071 Stephanskirchen
Deutschland
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email : Info@mpuwolff.de
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