Die MPC Schifffonds ,,Rio Valiente und Rio Verde” sollen nunmehr ebenfalls von der andauernden Schifffahrtskrise erfasst worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Für die “Rio Valiente” und die “Rio Verde” Schifffahrtsgesellschaft soll vor kurzem die Insolvenz beantragt worden sein. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds durchgeführt haben. Diese blieb scheinbar ohne Erfolg.
Die Beteiligungen “Rio Valiente und Rio Verde” wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgelegt. Die MPC Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sollen in der Regel unternehmerische Beteiligungen sein, die zudem generell ein hohes Ertragspotenzial haben sollen.
Eine mögliche Insolvenz der MPC Schifffonds “Rio Valiente” und “Rio Verde” könnte für die Anleger zu großen Verlusten ihres investierten Kapitals führen. Darüber hinaus könnte die Möglichkeit bestehen, dass auch teilweise erhaltene Ausschüttungen unter Umständen zurückgezahlt werden müssen.
Viele Anleger sind durch die andauernde Krise verunsichert. Zumeist sollte das investierte Geld als Altersvorsorge dienen. Manche Anleger sollen im Vorhinein nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren könnten. Dies würde nämlich der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten entsprechen.
Die an die Anleger gezahlten Ausschüttungen sollen wohl oftmals nicht aus den Gewinnen stammen. Bei einer drohenden Insolvenz kann der Insolvenzverwalter unter Umständen berechtigt sein, diese Ausschüttungen zurückzufordern.
Viele der Anleger hätten sich wahrscheinlich nicht auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen Risiken gewusst hätten. Oft sollen Anleger von ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, zu deren Offenlegung sie aber offenbar nach der neusten BGH-Rechtsprechung verpflichtet gewesen sein sollen.
Betroffenen Anlegern ist deshalb anzuraten, einen im Bank-und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann den Anlageberatungsvertrag umfassend und einzelfallbezogen prüfen und außerdem dabei behilflich sein, die den Anlegern möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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