Am Modell Hochwasser-Pflichtversicherung scheiden sich die Geister

(ddp direct) Berlin (news4today) – Pflichtversicherung für alle oder ein verbesserter Hochwasserschutz – die Flutkatastrophe vom Juni hat eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Lehren sich aus der Schadensbilanz des Hochwassers ziehen lassen. Rund acht Milliarden Euro sollen Bund und Länder für einen Fluthilfe-Fonds bereitstellen. Eine Summe, die den Bundeshauhalt empfindlich belastet. Landespolitiker in Sachsen, Thüringen und Hessen haben daher das Konzept einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ins Spiel gebracht. Die Versicherungswirtschaft ist gegen die Pläne Sturm gelaufen. Und auch die Bundesregierung sieht das Modell derzeit eher skeptisch.

Beispielhaft für die weit überwiegende Meinung in der deutschen Versicherungswirtschaft weist auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung, auf ein ganz besonderes Problem bei der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Hochwasser hin. Ralph Brand: Eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser produziert Ungerechtigkeit bei denjenigen, die kaum hochwassergefährdet sind und dennoch für die anderen mit bezahlen: Ein Gerechtigkeitsproblem!

Eigentlich war die Pflichtversicherung bereits zu den Akten gelegt: Nach dem Jahrhundert-Hochwasser 2002 hatte sich die Option einer Zwangs-Police in den Bundesländern nicht durchsetzen können. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte das Modell wieder ins Gespräch gebracht: Die Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, so das Argument, sei für den Staat langfristig günstiger, als die Milliarden-Soforthilfe nach einer Katastrophe. Zudem sei den Hochwasseropfern eine finanzielle Entschädigung sicher. Dagegen werden die Gelder des Fluthilfe-Fonds nach einem bestimmten Schlüssel verteilt, so dass der Einzelne im Unklaren darüber ist, mit welcher Summe er entschädigt wird.

Wird die Pflichtversicherung eingeführt, müssen sich alle Privateigentümer von Häusern oder Wohnungen gegen Elementarschäden versichern. Der Schutz umfasst Schäden durch Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsche sowie gegen Lawinen. Denn die klassischen Wohngebäude- und Hausratsversicherungen übernehmen lediglich Schäden durch Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Der Versicherungszwang bedeutet aber auch, dass Immobilienbesitzer in nicht gefährdeten Regionen Geld für eine Versicherung zahlen müssen, die sie freiwillig nicht abschließen würden. Landespolitiker unter anderem aus Sachsen, Thüringen und Hessen sehen das Modell dennoch als gerechte Lösung an: Zahlen alle für den Versicherungsschutz, werden Privateigentümer in Risikogebieten entlastet. Denn sie erhalten den nötigen Versicherungsschutz oftmals nur gegen hohe Selbstbeteiligungen, wie Verbraucherschützer kritisieren.

Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung weist in diesem Zusammenhang noch auf ein anderes Problem hin, das sich mit Einführung einer Pflichtversicherung gegen Hochwasser ausweiten könnte. Thema: Nachlassen im Bereich der vorbeugenden Hochwasserschutzmaßnahmen. Ralph Brand: Eine solche Pflichtversicherung würde eine Scheinsicherheit erzeugen und dringend notwendige vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen für Flussläufe und Gebäude erlahmen lassen. Auch hier muss die Versicherungswirtschaft beratend einbezogen werden. Als Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung weiß Ralph Brand, dass ohne Einbeziehung des Sachverstandes der Versicherer auch bei den vorbeugenden Maßnahmen gegen Hochwassergefahren kaum Passgenauigkeit erreicht werden kann.

Bislang liegt der Anteil der Privateigentümer, die eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, bundesweit bei 32 Prozent. Lediglich die Bundesländer Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen deutlich über diesem Schnitt. Die mangelnde Nachfrage des Extra-Schutzes gegen Hochwasserschäden führt der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) auch auf die Fluthilfe-Politik zurück. Immobilienbesitzer spekulierten auf staatliche Milliardenentschädigungen, anstatt selbst in den Eigentumsschutz zu investieren. Der GDV hat angesichts der jüngsten Flut erneut betont, dass sich knapp 99 Prozent aller Privatgebäude versichern lassen. Verbraucherschützer bewerten diese Aussage kritisch: So sei ein Versicherungsschutz in gefährdeten Zonen nur zu hohen Selbstbehalten möglich. In einem umfassenden Schadensfall reiche die ausgezahlte Summe aber bei weitem nicht für die Sanierung.

Die Versicherungsbranche sieht Bund und Länder jetzt in der Pflicht, stärker in Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu investieren. Baugenehmigungen in Hochrisikogebieten dürften zudem nicht erteilt werden. Würde die Pflichtversicherung eingeführt, müssten die Versicherer jeden Hauseigentümer mit einer Police ausstatten, selbst in den Risikogebieten. Ein Geschäftsmodell, das sich nach Ansicht von Branchenexperten trotz hoher Selbstbehalte der Versicherungsnehmer für die Gesellschaften nicht rechnet. Die Bundesregierung setzt jetzt auf Aufklärung. Statt eine Pflichtversicherung einzuführen, sollen Kampagnen über die Risiken in den gefährdeten Gebieten aufklären. Denn eine Versicherungspflicht käme den Bund ebenfalls teuer zu stehen: Um das Modell überhaupt tragbar zu machen, müssten staatliche Garantien in Milliardenhöhe her.

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