Mittelstandsanleihen, auch Minibonds genannt, klingen häufig verlockend, können für die Zeichner aber auch ein riskantes Geschäft sein. Die Windreich GmbH ist wohl kein Einzelfall.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Seit etwa drei Jahren haben mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, sich über sogenannte Minibonds (Mittelstandsanleihen) “frisches” Geld zu besorgen – auch von Kleinanlegern.
Auf den ersten Blick ist dies sowohl für die Unternehmen als auch für die Anleger ein gutes Geschäft. Denn die Unternehmen sind durch die Mittelstandsanleihen nicht auf die Kredite von den Banken angewiesen und die Anleihezeichner legen ihr Geld meist zu einem hohen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit an. Das klingt verlockend – zumal die Unternehmen häufig namhaft sind und einen guten Ruf genießen.
Das Problem stellt sich aber an anderer Stelle. Nicht selten werden die Gelder der Anleger von den Unternehmen dazu benutzt, alte Schulden zu bedienen und nicht um in innovative Geschäftsfelder zu investieren. Das kann dazu führen, dass die Unternehmen massive Schwierigkeiten bekommen, die Zinsen auszuzahlen. Von der Rückzahlung der Anleihen ganz zu schweigen.
Die aktuelle Insolvenz der Windreich GmbH ist wohl kein Einzelfall. Laut Handelsblatt vom 11. September ist es bereits das siebte Unternehmen aus dem Segment der Minibonds, das Insolvenzantrag stellen musste. Bisher waren aber wohl nur Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien betroffen. Ist die Insolvenz erst eingetreten, droht den Anleihe-Zeichnern der Totalverlust ihres Geldes.
Die Anleihe-Zeichner, sowohl der Windreich GmbH aber auch anderer Mittelständler, sind aber nicht schutzlos gestellt. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anlage von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Denn möglicherweise war der Prospekt schon fehlerhaft oder es lag eine Falschberatung durch den Anlageberater vor, der die Anleger nicht auf die entsprechenden Risiken der Investition hingewiesen hat. Die Überprüfung auf Schadensersatzansprüche ist häufig erfolgversprechender als auf Gelder aus dem Insolvenzverfahren zu hoffen.
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