Mittels Genossenschaften die Betriebliche Alterversorgung (BAV) stabilisieren

SmartCoop-BAV-Konzepte werden – bei Klein- und mittelständischen Unternehmen – Probleme bei der Altersversorgung lösen helfen

Mittels Genossenschaften die Betriebliche  Alterversorgung (BAV) stabilisieren

(NL/6498715359) Die langanhaltende Niedrigzinsphase bringt immer mehr Unternehmen dazu, das einstmals so vorteilhafte Versorgungskonzept zu einer Belastung werden zu lassen. Welche der 5 Säulen einer Durchführung der Betrieblichen Altersversorgung man auch gewählt hat, sie haben trotz scheinbar unterschiedlicher Wege, derzeit alle die gleichen Probleme: Es fehlt die RENDITE, die einstmals die Vertreter der Durchführungsgruppen zugrunde gelegt haben. Die FOLGE: Der Unternehmer haftet den Arbeitnehmern für die vertraglichen Zusagen. Und wenn die angenommenen Renditen ausbleiben, müssen Wege gefunden werden, die das eigene Unternehmen nicht in Schwierigkeiten geraten lassen. Was vormals für undenkbar gehalten wurde, bietet sich nunmehr geradezu an: Insbesondere Genossenschaften stellen sich als willkommene Problemlöser dar.

Eher unbemerkt und noch etwas gewöhnungsbedürftig, begegnen sich zwei Gruppen, die bisher kaum Berührungspunkte zu haben schienen: Manager und Verbandsvorstände des Genossenschaftswesens beraten mit Vermögensverwaltern aus fast allen Bereichen der Betrieblichen Altersversorgung. Um dem wachsenden Interesse einen Rahmen zu geben, hatte das VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW) zu einem Informationstreffen nach Berlin eingeladen.

Seit einiger Zeit so für den Vorstand von MMW Gerd K. Schaumann arbeiten Experten des Genossenschaftswesens und der Betrieblichen Altersversorgung an Lösungen, ob und wie mittels Genossenschaften geeignete Konzeptionen aussehen könnten, die immer drängenderen BAV-RENDITE-Probleme zu lösen, mindestens jedoch abzuschwächen.
Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Betriebsrenten sicher sind, denn diese sind über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Aber es kann sehr wohl um die Vermeidung betrieblicher Schieflagen gehen, wenn eine vormals angenommene Renditehöhe aus den Anlagen der BAV-Mittel heute nicht mehr zu erreichen ist. Das hätte zur Folge, dass nicht unerhebliche unkalkulierte Zusatzkosten auf Unternehmen und Unternehmer zukämen, die Vertragspartner der BAV sind und dem Arbeitnehmer bzw. Rentner für diese Zusagen haften.
Bekannt ist seit längerer Zeit, dass für BAV-Regelungen gewählte Versicherungslösungen zu regelmäßigen Nachversicherungskosten führen, seit der Garantiezins dort auf 1,75% gesenkt wurde und weitere Absenkungen zu erwarten sind. Weniger bekannt ist, dass auch andere Formen der BAV ähnlich problematisch sind, weil auch dort die Anlagerendite schrumpft und keine Trendwende in Sicht ist.

Warum können ausgerechnet Genossenschaften Problemlösungen schaffen, die den Profis der Vermögensanlage verborgen geblieben wären? Dies war die Leitfrage, die sich durch die gesamte Informationsveranstaltung als roter Faden zog. Ein Teil der Lösung liegt darin, die betreffenden BAV-Unternehmen direkt zu einer unternehmerischen Beteiligung in einer Genossenschaft zu bewegen. Für die anwesenden Vermögensverwalter zwar ein recht gewöhnungsbedürftiger Gedanke, aber gleichwohl ein überzeugender, denn unternehmerische Beteiligungen sind steuerbegünstigt und unterliegen lediglich einer geringen steuerlichen Ausschüttungsbelastung i.H. von 5%. Dabei handelt es sich nicht um eine privilegierte Regelung zugunsten von Genossenschaften. Das Privileg gilt für jede Rechtsform. Der signifikante Vorteil einer genossenschaftlichen Lösung ist jedoch, dass der stetige Mittelzufluss in eine Genossenschaft keine Verschiebungen bei den Mehrheitsverhältnissen verursacht.
Anhand eines Beispiels (BAV-Anlage in einer GmbH) wurde sehr schnell deutlich, welcher Verwaltungsaufwand nötig ist und wie sich aufgrund des stetigen Mittelzuflusses aus der BAV, sich bei einer aufnehmenden GmbH sich zugleich (ungewollt) die Mehrheitsverhältnisse permanent verschieben. Das dürfte für alle anderen Rechtsformen ähnlich problematisch werden, resümierte zu Recht einer der anwesenden Vermögensberater.
Diesbezüglich gab es keine Zweifel mehr, dass die Rechtsform der Genossenschaft ein interessanter Anlagepartner ist.
Zwar ist die Ausschüttungsbelastung vorteilhaft, gleichwohl muss jedoch die aufnehmende Genossenschaft Gewähr bieten, nachhaltig die erwartete Rendite zu erbringen.
Solche Renditeoptionen sind vor allen in solchen Bereichen gegeben, die entweder auf latente Mangellagen eingehen, wie z.B. der Energiebereich oder spezielle wohnwirtschaftliche Konzeptionen, aber auch Investitionen in ausgewählte Spezialbereiche, wie innovative Familienunternehmen.
Am Beispiel eines energiegenossenschaftlichen Konzeptes stellte Frank-Peter Evertz, Vorstand der DEUS Deutsche Societät eG, drei mögliche Lösungswege vor:
a. Die unternehmenseigene Energiegenossenschaft
b. Die partnerschaftliche Energiegenossenschaft und
c. Diverse Mischformen von beiden.
Wichtiger Dreh- und Angelpunkt aller drei Konzeptionen ist, dauerhaft die Deckung des eigenen Energiebedarfs für das BAV-Unternehmen über eine der gewählten Energiegenossenschaftsformen abzudecken.
Skeptisch beurteilten die Vermögensverwalter allerdings, dass die vorgestellten Modelle der Erneuerbaren Energien dauerhaft bei angemessenen Renditen durch den Staat subventioniert sind. Würden diese jedoch gekürzt oder gar gestrichen, wäre diese Form der Energieproduktion ggf. nicht mehr rentabel und als Renditeabsicherung von BAV längerfristig nicht unproblematisch.
Aus Sicht von Dirk Schadach, Dipl. Physiker und Mitglied des Fachbeirats für Energie des MMW VerbändeNetzwerkes, ist davon auszugehen, dass verschiedene Technologien zur subventionsfreien Energieerzeugung recht zeitnah zur Verfügung stehen können, die zudem einerseits die positiven Standards für Erneuerbare Energieerzeugung erfüllen und außerdem Netzprobleme vermeiden (sog. E-Generation-2.0-Produkte). Ein zügiger Markteintritt scheitert bisher insbesondere an der Frage der Netzeinspeisung. Und genau diese Problematik ist bei der Unternehmens-Selbst-Versorgung ausgeschlossen.
Alle Teilnehmer der Informationsveranstaltung waren sich einig, dass sofern solche effiziente Technologien eingesetzt werden können die Rendite so überzeugend ist, dass nicht nur die unternehmenseigene Versorgung problemlos möglich wird, sondern auch ein Weg für ein neues Standbein des BAV-Unternehmens in Erwägung zu ziehen wäre: Das BAV Unternehmen wird im zweiten Schritt – über (s)eine Energiegenossenschaft – zum Energieproduzenten. Wie das Vorstandsmitglied der DEC Deutsche Energie Contracting eG und erfahrener TGA-Planer, Erwin Rößle, durch eine Studie des Fachbeirates für Energie belegt, sind solche Lösungen zukunftsträchtig und rentabel. Und damit beantworteten sich auch Zweifel an der Nachhaltigkeit der Rendite und der Sicherheit einer Genossenschaftslösung.
Der Vorstand von MMW sicherte den Vermögensverwaltern zu, beratend das Konzept mit seinen Experten zu begleiten und auch für entsprechende Informationsveranstaltungen in Unternehmen zur Verfügung zu stehen.

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Kontakt:
VerbändeNetzwerk Menschen-Machen-Wirtschaft e.V.
Gerd K. Schaumann
Wasserstadt 16-18
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 2202424
info@menschen-machen-wirtschaft.de
www.menschen-machen-wirtschaft.de www.genossenschaftswelt.de www.smartcoop.de

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