Mitarbeiter fördern!

Speziell für ältere und schwer vermittelbare Arbeitnehmer gibt es Fördermittel

Mitarbeiter fördern!

Fördermöglichkeiten für Mitarbeiter

Unabhängig vom zukünftigen Renteneintrittsalter: An der demographischen Entwicklung ändert sich nichts. Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer steigt stetig. Doch der Trend bringt für Unternehmer auch Vorteile: Ihnen kommt nicht nur die Erfahrung der Senior-Mitarbeiter zugute. Sie können außerdem von zahlreichen Fördermitteln profitieren. Das gilt auch, wenn Unternehmen schwer vermittelbare Arbeitnehmer einstellen. Welche Hilfen es konkret gibt, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Bessere Chancen dank älterer Mitarbeiter
Die Bevölkerungsentwicklung hat in Deutschland einen Prozess des Umdenkens angestoßen: Es ist noch nicht lange her, dass Arbeitnehmer schon mit 50 zum “alten Eisen” zählten. Heute aber gibt es sogar Arbeitnehmer, die freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten – die sogenannten “Silver Worker.” Inzwischen kann sich kaum noch ein Betrieb leisten, auf das Leistungspotenzial der Älteren zu verzichten. Denn der demographische Wandel bringt bereits jetzt einen spürbaren Mangel von Fachkräften mit sich – Tendenz stark steigend. “Ein Unternehmer, der die Arbeitskraft der Älteren nicht ausschöpft, verliert Fachwissen und vergeudet wertvolle Wachstumschancen”, betont Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Hinzu kommt, dass die Politik Arbeitgebern, die ältere Mitarbeiter beschäftigen, handfeste Vorteile anbietet: “Sie profitieren also gleich doppelt, wenn sie über 50-Jährige einbinden: Sie sind besser gerüstet, die Herausforderungen der alternden Gesellschaft zu meistern und erhalten zusätzlich noch Hilfen vom Staat.”

Mit Weiterbildungen bleiben Senior-Mitarbeiter fit für den Berufsalltag
Die Ansicht, dass ältere Mitarbeiter weniger leistungsfähig sind, gilt längst als überholt. Allerdings verändern sich die Kompetenzen und Anforderungen ab einem bestimmten Alter. “Dazu gehört, dass Wissen und Fachkenntnisse irgendwann nicht mehr auf dem neuesten Stand sind”, sagt die D.A.S. Expertin. “Deswegen kommen viele Unternehmen nicht umhin, spezielle Trainingsmaßnahmen anzubieten und den Anteil der Älteren an Weiterbildungen zu erhöhen.” Hierbei gibt es gemäß § 82 Sozialgesetzbuch SGB III Unterstützung: Sofern Beschäftigte über 45 Jahren in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern an Schulungen teilnehmen, erstattet die Agentur für Arbeit die Kosten für einen außerbetrieblichen Lehrgang ganz oder anteilig. Zusätzlich bietet das Ministerium für Arbeit und Soziales die “Perspektive 50plus”, um die Einstellungschancen älterer Arbeitsloser zu verbessern. Das Programm fördert 78 regionale Beschäftigungspakte, bei denen Jobcenter, Unternehmen, Verbände und Bildungsträger zusammenarbeiten. Welche Möglichkeiten es vor Ort gibt, zeigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.perspektive50plus.de.

Förderung für schwer vermittelbare Arbeitnehmer
Nicht nur ein Alter über 50 kann auf dem Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bereiten: Eine lange Arbeitslosigkeit, eine geringe Qualifikation oder eine Behinderung sind Gründe, weshalb ein Mensch als “schwer vermittelbar” gilt. Dabei können diese Arbeitnehmer mit etwas Unterstützung zuverlässige und wertvolle Mitarbeiter werden. Daher weist die D.A.S. Juristin Unternehmer darauf hin, dass “Arbeitgeber, die “schwer vermittelbare” Arbeitnehmer einstellen, unter Umständen Anspruch auf einen Eingliederungszuschuss haben. Das Geld soll dazu dienen, die anfänglichen Einschränkungen des neuen Mitarbeiters auszugleichen, damit dem Unternehmer keine Nachteile entstehen (geregelt in § 88 SGB III).” Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab, wie viel zusätzliche Unterstützung im Einzelfall nötig ist. Sie beträgt in der Regel 30 bis 50 Prozent des Gehalts einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für maximal 12 Monate. Bei einem Arbeitnehmer, der über 50 Jahre alt ist, erhält das Unternehmen den Zuschuss 36 Monate lang – allerdings muss die Förderung bis Ende dieses Jahres begonnen haben (§ 131 SGB III). Wer die Zuschüsse nutzen will, sollte sich also sputen. Wichtig: Der Unternehmer muss die Förderung vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags beantragen. Informationen und Beratung gibt es beim Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur.
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