Mit secupay beherrschen Online-Marktplätze wie ServiceStore DB die neuen PSD2-Bestimmungen

Mit secupay beherrschen Online-Marktplätze wie ServiceStore DB die neuen PSD2-Bestimmungen

Wie B2B- und B2C-Plattformen sich für die neue Zahlungsrichtlinie rüsten

Mit secupay beherrschen Online-Marktplätze wie ServiceStore DB die neuen PSD2-Bestimmungen

Mit secupay beherrschen Online-Marktplätze die neuen PSD2-Bestimmungen

Pulsnitz b. Dresden, 13. Dezember 2017 – Online-Marktplätze stehen aktuell vor neuen technologischen und regulatorischen Herausforderungen. Der Grund: PSD2. Die Zahlungsrichtlinie der Europäischen Kommission wurde bereits vor zwei Jahren verabschiedet und muss nun im Januar in nationales Recht umgesetzt werden. Online-Marktplätze lagern daher die Zahlungsabwicklung an Dienstleister aus. Auch die Deutsche Bahn hat aktuell für ihr Konzept “ServiceStore DB” einen B2B-Marktplatz für ihre Franchisepartner gelauncht und vertraut dabei auf die Payment-Spezialisten der secupay AG ( www.secupay.com).

Die für den Betrieb eines ServiceStores notwendigen Arbeits- und Kommunikationsmittel, wie beispielsweise Plakate, Servicekleidung und vieles mehr können auf dem neuen Intranet-Marktplatz von ausgewählten, lizenzierten Händlern bestellt werden. Für die Abwicklung des Payments und damit auch für die Erfüllung der Richtlinie PSD2 hat “ServiceStore DB” den Zahlungsdienstleister secupay, Spezialist für Payment-Lösungen für Marktplätze, ins Boot geholt.

Zahlungsrichtlinie bringt Verschärfungen für Marktplätze
PSD2 tritt europaweit am 13. Januar in Kraft. Die Richtlinie soll den europäischen Zahlungsverkehr klarer, sicherer und bequemer machen sowie den Markt für FinTechs und andere Anbieter öffnen. Denn künftig müssen Banken auch legitimierten Drittanbietern wie Fin-Tech-Startups den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen (nach ausdrücklicher Zustimmung der Kunden). Laufen Zahlungen zwischen Käufer und Verkäufer über Markplätze, so benötigen sie künftig eine BaFin-Lizenz, deren Erwerb aufwändig und langwierig ist. Zudem werden Unternehmen, die diese Lizenz besitzen, kontinuierlich entsprechenden Prüfungen der Aufsichtsbehörden unterzogen.

Dies bedeutet für Betreiber von Online-Marktplätzen in der Praxis: Händler und Subunternehmer müssen über Landesgrenzen hinweg schnell und einfach den Onboarding-Prozess vollziehen, identifiziert und überprüft werden können. Jede Transaktion und jeder gekaufte Artikel muss dem jeweiligen Händler, ggf. anteilig anderen Beteiligten und dem Marktplatz zugeordnet werden können – und dies auf internationaler Ebene.

Sicher entlastet mit Payment-Dienstleister
secupay ist stets auf dem neusten Stand der Marktanforderungen und unterstützt Unternehmen in puncto PSD2. So übernimmt der Anbieter unter anderem für den Intranet-Marktplatz von “ServiceStore DB” den Zahlungstransfer via Rechnung, Lastschrift, Vorkasse und Kreditkarte und wickelt diesen gesetzeskonform ab. Automatisches Onboarding, Provisierungen und gemischte Warenkörbe (wenn Endkunden bei mehreren Anbietern gleichzeitig einkaufen) werden über secupay einfach und sicher ausgeführt.

“Online-Marktplätze müssen sich im hart umkämpften Markt mehr denn je auf ihr Kerngeschäft wie Kundenbindung, Conversion Rate und vieles mehr konzentrieren. Mit unseren Payment-Lösungen sorgen wir dafür, dass sich die Betreiber sicher im Rechtsrahmen bewegen, entlasten sie vollständig von den Lizenzierungs- und Administrationsprozessen”, erklärt Hans-Peter Weber, Vorstand der secupay AG.

Die bei der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann – cross channel – online und am POS.
Weitere Informationen unter www.secupay.ag

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