Ist ein Praktikum integraler Bestandteil einer beruflichen Ausbildung oder handelt es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums, so ist grundsätzlich keine Entlohnung für das Praktikum zu erwarten und es besteht auch kein Anspruch darauf. Bei jeder anderen Art von Praktika, die freiwillig geleistet werden, kann allerdings mit einer Vergütung gerechnet werden. Allerdings besteht auch hier kein gesetzlicher Anspruch darauf, sofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Mit praktikum-gehalt.de bekommt man einen sehr guten Einblick vermittelt, wie die Rechtslage in diesen Fällen ist.
Da in vielen Fällen keine gesetzliche Regelung für die Vergütung von Praktikanten gegeben ist, zahlen auch sehr viele Unternehmen nichts. Die meisten versuchen sogar noch diese Situation für sich zu nutzen und sehen in den Praktikanten billige Arbeitskräfte. Am ehesten kann noch in großen Unternehmen und Konzernen mit einer angemessenen Vergütung gerechnet werden. Wird eine Vergütung gewährt, so liegt diese bei durchschnittlich 400 Euro im Monat. Es gibt aber auch große Unternehmen, die je nach Qualifizierungsgrad bis zu 1000 Euro im Monat bezahlen. Oftmals ist es auch Verhandlungssache des Praktikanten, um sogenannte unbare Leistungen zu erhalten. Dies können beispielsweise Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Unterbringungskosten sein oder auch ein Zuschuss für die Verpflegung.
Klar geregelt ist hingegen die Vergütung für einen Praktikanten, wenn er im Praktikumsbetrieb die Aufgaben und Tätigkeiten eines ganz normalen Angestellten übernimmt. In diesem Fall muss vom Praktikumsbetrieb auch ein angemessenes Gehalt bezahlt werden.
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Lisa Becker
Frankfurter Allee 85
76227 Karlsruhe
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