Mit getuntem Auto ins Ausland – was ist erlaubt? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mit getuntem Auto ins Ausland – was ist erlaubt? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Mit getuntem Auto ins Ausland - was ist erlaubt? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Viele Auto- und Motorradliebhaber rüsten ihre Fahrzeuge mit Tuningteilen auf. (Bildquelle: ERGO Group)

Sascha M. aus Mönchengladbach:
Ich habe mein Auto getunt und möchte damit demnächst über das Wochenende nach Holland fahren. Kann ich wegen der Tuningteile Probleme bekommen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Viele Auto- und Motorradliebhaber rüsten ihre Fahrzeuge mit Tuningteilen auf. Steht ein Urlaub oder ein Wochenendausflug an, taucht schnell die Frage auf, ob die getunten Teile auch im Ausland erlaubt sind? Grundsätzlich erkennen die europäischen Staaten gültige Zulassungsbescheinigungen von Kraftfahrzeugen untereinander an. Das gilt auch, wenn die Zulassung Änderungen am Fahrzeug aufweist, beispielsweise eingebaute Tuningteile. Damit solche Änderungen als zulässig anerkannt werden, müssen sie nachweislich legal erfolgt sein und dürfen nicht die Verkehrssicherheit gefährden. Besitzer getunter Autos sind auf der sicheren Seite, wenn sie neben der Zulassung mit den eingetragenen Änderungen auch noch die Gutachten dabei haben, die dem Eintrag zugrunde liegen. Allerdings können ausländische Polizeibehörden die Verkehrssicherheit anders interpretieren als deutsche. Das bedeutet: Ist die Verkehrssicherheit aus Sicht der kontrollierenden Polizei nicht gegeben, ist die Fahrt am Ort der Kontrolle beendet – außer, der Fahrer kann die Verkehrssicherheit wieder herstellen, zum Beispiel, indem er ein beanstandetes Fahrzeugteil wieder abmontiert. Ansonsten muss der Fahrer mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder dem Abmontieren der Kennzeichen rechnen. Zusätzlich können Bußgelder drohen.
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