Mit dem Rad zur Schule

Mit dem Rad zur Schule

Mit dem Rad zur Schule

(Bildquelle: www.puky.de | pd-f)

(pd-f/tg) In vielen Bundesländern sind die Sommerferien bereits in vollem Gange. Doch nach den Ferien steht der Alltag an und für Erstklässler beginnt mit dem neuen Schuljahr ein neuer Lebensabschnitt. Der Weg dorthin ist für die meisten Grundschüler relativ kurz und kann gerne mit dem Rad absolviert werden. Der pressedienst-fahrrad klärt wichtige Fragen rund um das Thema Schulweg mit dem Fahrrad.

– Ab welchem Alter darf mein Kind mit dem Fahrrad in die Schule fahren?

Diese Frage birgt viel Konfliktpotenzial zwischen Eltern und Schulleitung, da viele Grundschulen den täglichen Schulweg mit dem Rad grundsätzlich untersagen. Rechtlich gibt es dafür jedoch keine Grundlage. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken, fällen ausschließlich die Eltern. Allerdings sollten sich Kinder bereits selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen und andere Verkehrsteilnehmer sowie Gefahrensituationen richtig einschätzen können. Eltern sollten ihre Kinder nicht überschätzen und eine Erlaubnis auch von der Art des Schulwegs abhängig machen. Eine vielbefahrene Hauptstraße oder ein steiler Berg bieten großes Gefahrenpotenzial und überfordern viele Kinder anfänglich. Deshalb macht es Sinn, rechtzeitig mit dem Nachwuchs den Schulweg per Rad zu trainieren oder das Kind zu begleiten, bis es den Weg sicher alleine meistern kann. Dabei sollte nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route gewählt werden. Den Schulweg mit dem Fahrrad zu fahren, hat nämlich viele Vorteile: Es stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit von Kindern. Sie übernehmen Verantwortung und bewegen sich, wodurch sie aufnahmebereiter werden.

– Ist eine Radfahrprüfung Voraussetzung für die Fahrt zur Schule?

Nein. Eine Radfahrprüfung hat keine bindende Wirkung wie ein Führerschein zum Autofahren. Auch ohne Radfahrprüfung darf ich Fahrrad fahren. Die Verkehrswacht, welche die Radfahrprüfungen an den Schulen veranstaltet, rät zwar davon ab, vor einer bestandenen Prüfung mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Doch auch an der Radfahrprüfung gibt es mitunter Kritik und gerade ihre Alltagstauglichkeit steht zur Diskussion. Für Kinder ist das Üben des eigenen Schulwegs sinnvoller und praxistauglicher. Es trägt mehr zur Verkehrssicherheit bei als das Ausfüllen eines Fragebogens und das Fahren in einem verkehrsberuhigten Raum (meist dem Schulhof). Für Schulanfänger ist ein Schulwegtraining aber unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Eltern und Schulleitung sollten dabei nicht gegeneinander arbeiten, sondern miteinander Lösungen erarbeiten.

– Wer ist für die Verkehrssicherheit der Räder verantwortlich?

Verantwortlich sind derjenige, der mit dem Fahrrad fährt und der Fahrzeughalter. Ist das Fahrrad nicht in vorschriftsmäßigem Zustand, darf der Halter das Fahren untersagen. “Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich”, wie Guido Meitler vom Kinderradhersteller Puky erklärt.

– Sind Kinder auf dem Schulweg mit dem Rad versichert?

Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das zählt für den Schulweg mit Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder auch per Boot (z. B. bei Hochwasser).

– Besteht für Kinder eine Helmpflicht?

Nein, jedoch sollten Kinder von der ersten Fahrt an einen Helm tragen. “Das dient einerseits der eigenen Sicherheit und andererseits wird das Helmtragen von Beginn an zur Selbstverständlichkeit”, meint Torsten Mendel vom Sicherheitsexperten Abus.

– Braucht ein Kinderfahrrad grundsätzlich eine feste Beleuchtung?

Nein. Seit August 2013 müssen Fahrräder nicht mehr mit einem Dynamo ausgestattet sein, eine StVZO-konforme Batterie- oder Akku-Beleuchtung ist ausreichend. “An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung weiterhin sinnvoll, weil Stecklampen gerne vergessen werden oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustandes überfordert sind”, weiß Guido Meitler. Sebastian Göttling vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller weist zusätzlich darauf hin, dass Eltern die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung regelmäßig überprüfen sollten. “Kinderräder haben zwar meist fest verbaute Lichtanlagen, diese funktionieren oft aber gar nicht oder nicht richtig”, hat Göttling in der Praxis feststellen müssen.

– Darf mein Kind mit dem E-Bike fahren?

Eine gesetzliche Regelung für ein Einstiegsalter zum E-Bike-Fahren gibt es nicht, es gibt lediglich eine Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages des Mindestalters von zwölf Jahren. Das Thema wird deshalb kontrovers und heiß diskutiert. Ein Hersteller von Kinder-E-Bikes ist das Schweinfurter Unternehmen Haibike. Die Räder sind als sportives Spaßgerät für das Gelände konzipiert, eignen sich aber auch für den alltäglichen Gebrauch. Die Unterstützungsleistung ist auf maximal 20 km/h begrenzt. “Aus unserer Sicht ist eine Verkehrserziehung schon in jungen Jahren elementarer Bestandteil dafür, dass sich unsere Jüngsten sicher im Straßenverkehr bewegen können – egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem E-Performance-Bike. Unsere Verkaufszahlen zeigen, dass das Thema E-Bike auch bei den Kids angekommen ist”, begründet Tom Specht von Haibike.

– Wo darf mein Kind überhaupt fahren?

Kinder bis acht Jahre müssen, bis zu zehn Jahre können auf dem Gehweg fahren. Neu seit Dezember 2016 ist, dass ein Elternteil sein Kind bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg begleiten darf. Dennoch ist die Infrastruktur vielerorts noch ein Problem. Mit der Schaffung von großflächigen Tempo-30-Zonen vor Schulen ist ein erster Schritt getan, für mehr Sicherheit zu sorgen. Was sich Kinder darüber hinaus für ihren Schulweg wünschen, möchte der italienische Sattelspezialist Selle Royal wissen und hat mit “Mr. Roy” ein Programm gestartet, mit dem Kinder wichtige Verkehrsregeln spielend lernen sollen. Zusätzlich können sie einen Wunsch für eine bessere Infrastruktur aufmalen und zurück an den Hersteller senden. Diese Wünsche werden von Selle Royal gesammelt und an politische Entscheider weitergeleitet. “Ziel der Aktion ist es, eine fahrradfreundliche, sichere Infrastruktur für Kinder zu entwickeln”, begründet Lara Cunico von Selle Royal die Aktion.

– Darf die Schule das Abstellen von Fahrrädern verbieten?

Theoretisch ja, aber das ist äußerst selten der Fall. Dann müssen die Fahrzeuge außerhalb des Schulgeländes geparkt werden. “Es gibt jedoch mittlerweile kaum noch einen ersichtlichen Grund, keine Fahrradabstellanlagen auf dem Schulgelände zu haben. Platzsparende, optisch ansprechende und meist überdachte Lösungen sind vielerorts möglich”, so Andreas Hombach vom Parkspezialisten WSM. Hombach verweist zudem auf die Landesbauverordnung der Bundesländer. In den meisten Fällen sei darin vermerkt, dass eine Schule zum Errichten von Fahrradabstellanlagen verpflichtet ist.

Der pressedienst-fahrrad hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem guten Fahrrad und dessen Anwendung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr…

Kontakt
pressedienst-fahrrad GmbH
Gunnar Fehlau
Ortelsburgerstr. 7
37083 Göttingen
0551-9003377-0
bb@pd-f.de
http://www.pd-f.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden