Mit betrieblicher Altersvorsorge in den vorzeitigen Ruhestand

Mit betrieblicher Altersvorsorge in den vorzeitigen Ruhestand

Im Gegensatz zu Zeitwertkonten ist die betriebliche Altersvorsorge eine attraktive Möglichkeit, sich Optionen für eine Altersteilzeit oder den Vorruhestand zu sichern. Foto: djd/BVUK/fotolia.com/Yuri Arcurs

(mpt-12/245) Bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr zu arbeiten ist für die meisten Arbeitnehmer kaum vorstellbar – das zeigen aktuelle Umfragen. Auch wenn er von vielen herbeigesehnt wird, rückt der Ruhestand für die allermeisten sogar immer weiter in die Ferne. Wer ernsthaft mit dem Gedanken spielt, sich früher aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, sollte sich rechtzeitig überlegen, wie die Zeit bis zum Regelrenteneintritt finanziell überbrückt werden kann.

BVUK erklärt verschiedene Alternativen

Natürlich müssen zunächst die Aspekte beachtet werden, die einen Ruhestand vor dem offiziellen Rentenalter überhaupt ermöglichen. Dann gilt es auszurechnen, ob und wie man nach den monatlich berechneten Abschlägen finanziell über die Runden kommt. Obwohl das Altersteilzeitgesetz abgeschafft wurde, gibt es derzeit noch einige Möglichkeiten, um ruhigeren Gewissens vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Eine Option sind die sogenannten Zeitwertkonten. Diese stellen eine Art Arbeitszeitkonto dar, in die Arbeitnehmer Entgelte aus Überstunden einbringen können. Die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen dafür wurden durch das Flexigesetz (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) geschaffen. Dadurch nahm die Attraktivität von Zeitwertkonten erheblich zu – mit dem Resultat, dass Zeitwertkonten in rund 20 Prozent der Unternehmen mit über 20 Beschäftigen verwendet werden. So zumindest die Ergebnisse einer Studie der Gothaer Lebensversicherungen.

Unklarheiten bei Zeitwertkonten

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, das zum 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurden die Zeitwertkonten reformiert. Flexi II, wie das Gesetz auch genannt wird, sollte die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeitmodelle optimieren und enthielt daher einige zentrale Änderungen. Dadurch ergaben sich aber auch einige Probleme, wie Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe, erklärt: “Tatsächlich sind die Umfeldfaktoren bei Zeitwertkonten nicht klar fixiert. Auch ‘Flexi II’ hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige wesentliche Unklarheiten und Unschärfen in der Umsetzung, sodass man hier – trotz der an sich guten Idee des Zeitwertkontos – sehr vorsichtig sein muss.” Darüber hinaus handelt es sich bei Zeitwertkonten auch um eine recht verwaltungs- und kostenintensive Anlage.

Betriebliche Altersvorsorge als Alternative

Möchten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern dennoch die Möglichkeit auf einen Vorruhestand geben, sollten sie über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als sicherere Alternative nachdenken. Michael Reizel erklärt dazu: “Die bAV kann die rechtlich quasi bis ins Detail geregelte Alternative sein, um altersgerechte Arbeitszeiten zu realisieren. Beispielweise entnimmt der Arbeitnehmer per Teilauszahlung etwas aus der bAV, um die Altersteilzeit oder den Vorruhestand zu finanzieren.” Entsprechende Systeme können sich mittelständische Unternehmen von der BVUK-Gruppe “maßschneidern” lassen. Denn bei der Vielzahl an Möglichkeiten, die sich dem Einzelnen für eine Altersvorsorge bieten, kommt es immer auf die persönliche Situation und die Passgenauigkeit dazu an. Die bAV lässt sich glücklicherweise sehr individuell ausgestalten – trotz ihres kollektiven Charakters. “Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Beraters”, betont Reizel. Denn nur so kann ergebnisoffen gesprochen und der perfekte Mix gefunden werden.

Vorteile der bAV

Die bAV punktet als persönliche Altersvorsorge besonders deshalb, weil sie sich den Brutto-Netto-Effekt zunutze macht. Wandelt ein Arbeitnehmer nämlich einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente um, spart er dadurch sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Steuern. “Die Beiträge zur bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei ist und dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kostet er den Arbeitnehmer effektiv nur etwa die Hälfte aus seinem Geldbeutel”, erläutert Michael Reizel. Gleichzeitig ist jeder Euro, der durch eine Entgeltumwandlung in ein Versorgungssystem übergeht, auch eine Ersparnis für den Arbeitgeber, da diese Beträge nicht mit Lohnnebenkosten belastet werden.

Mehr Informationen zum Thema “Geld und Vorsorge” auch auf den Seiten der RatGeberZentrale.

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