Minol: Rauchmelder in NRW – Gute Planung sichert doppelt ab

In Nordrhein-Westfalen tritt am 1. April 2013 die in der Landesbauordnung verankerte Rauchwarnmelderpflicht in Kraft. Je systematischer Eigentümer und Vermieter bei deren Umsetzung vorgehen, desto größer ist der Schutz, den die Geräte im Brandfall bieten.

Minol: Rauchmelder in NRW - Gute Planung sichert doppelt ab

April 2013 – Ab 1. April 2013 sind Rauchmelder in allen Neubauten Nordrhein-Westfalens verpflichtend. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung (Paragraph 49, Absatz 7) hat der Düsseldorfer Landtag am 20. März beschlossen. Für bestehende Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016: Ab 1. Januar 2017 müssen dann alle Wohnungen und Einfamilienhäuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für den Erwerb und die Installation der Geräte sind die Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter zuständig. Sie müssen auch dafür sorgen, dass defekte Melder ausgetauscht werden. Die in der Landesbauordnung generell vorgeschriebene jährliche Wartung der Geräte kann dem Mieter auferlegt werden, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. “Um Hausbewohner so gut wie möglich zu schützen, sollten Vermieter und Verwalter vorausschauend planen. Sie brauchen zum einen hochwertige Rauchmelder, zum anderen sollten sie überlegen, welcher Dienstleister diese installiert und für die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Geräte sorgt”, rät Eberhard Wendel, Experte für Rauchmelder bei Minol. Das Unternehmen bietet außer Heizkostenabrechnungen auch einen professionellen Rauchmelder-Service an. Das entlastet Vermieter und Verwalter und hat den Vorteil, dass Hausbewohner für beide Leistungen, die Ablesung des Wärme- und Wasserverbrauchs und die Wartung der Rauchmelder, nur einen Termin frei halten müssen.

Die folgende Checkliste hilft Eigentümern und Vermietern, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.

Ausstattung: Die novellierte Landesbauordnung schreibt “jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder” vor für “Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen”. Wer mehr Sicherheit will, lässt auch Treppenhäuser sowie alle Räume außer Küche und Bad ausrüsten.

Gerätetechnik: Jeder Rauchwarnmelder, der in Deutschland verkauft wird, muss nach der Produktnorm für Rauchwarnmelder zertifiziert sein, erkennbar am CE-Kennzeichen und der Angabe “EN 14604”. Allerdings beinhaltet das CE-Zeichen keine qualitative Aussage. Eigentümer und Verwalter sollten deshalb zum Beispiel auf das VdS-Prüfzeichen achten. Für besonders langlebige Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung wurde deshalb das unabhängige Zeichen “Q” entwickelt. “Geräte mit diesem Zeichen sind herkömmlichen Produkten aus dem Baumarkt deutlich überlegen. Sie haben eine Zehn-Jahres-Garantie auf Produkt und Batterie und Zusatzfunktionen wie Alarm-Stopp und Störungsanzeige”, erklärt Wendel.

Montage: Rauchmelder ist also nicht gleich Rauchmelder – das gilt auch für die Montage. Auf Nummer Sicher gehen Eigentümer, wenn sie eine “Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder” beauftragen beziehungsweise ein Unternehmen, das dieses Zeichen trägt. Diese Monteure sind speziell geschult und wissen beispielsweise, wie viel Abstand etwa zu Wänden und Regalen vorgeschrieben ist.

Wartung: Rauchmelder müssen nach der Anwendungsnorm DIN 14676 mindestens einmal jährlich auf ihre Funktion überprüft werden. Vorgeschrieben ist zum einen eine Alarmprüfung – durch Drücken einer Testtaste am Gerät -, aber immer auch eine Sichtprüfung vor Ort: Das Gerät darf weder beschädigt noch übermalt, verschmutzt oder verstaubt sein. “Wir empfehlen Eigentümern, auch die Wartung an einen Dienstleister zu delegieren. Liegt diese Aufgabe beim Mieter, gibt es keine Garantie dafür, dass sie auch tatsächlich geleistet wird. Zudem ist nicht jeder Bewohner körperlich in der Lage, regelmäßig auf eine Leiter zu steigen, um die Rauchmelder zu überprüfen”, rät Eberhard Wendel von Minol. Ein professioneller Monteur kann die Prüfung fachgerecht erledigen und bei Bedarf den Melder reinigen oder austauschen. Er prüft außerdem, ob etwa ein Wohnzimmer zum Schlafzimmer umfunktioniert wurde und nun einen Rauchmelder braucht.

Finanzierung: Der Kauf und die Installation von Rauchmeldern gelten als Modernisierungsmaßnahmen, die die Mietsituation verbessern. Sie müssen deshalb von den Mietern geduldet werden, und der Vermieter darf die jährliche Nettokaltmiete um elf Prozent der Anschaffungskosten erhöhen. In der Praxis verzichten viele Vermieter auf das Recht einer Mieterhöhung und übernehmen die geringen Mehrkosten selbst. Die Wartungskosten für Rauchmelder lassen sich mit der Betriebskostenabrechnung (nach § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung) umlegen.

Information der Mieter: Vermieter sollten Nachrüstaktionen rechtzeitig ankündigen. Hilfreich für die Mieter sind außerdem Broschüren zur Bedienung der Geräte, wie sie etwa die Minol-Monteure jedem Haushalt überreichen. Während der Montage und auch später können bei Mietern Fragen auftauchen. Um den Vermieter zu entlasten, ist es hilfreich, wenn der Dienstleister einen telefonischen Auskunfts- und Beratungsdienst für die Hausbewohner anbietet.

Haftung: Im Brandfall müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihre gesetzliche Pflicht erfüllt haben und zum Beispiel für funktionsfähige Rauchmelder gesorgt haben. Hilfreich dafür sind die Protokolle des Dienstleisters.

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Mehr Informationen:
www.rauchmelder-lebensretter.de ,
www.qualitaetsrauchmelder.de ,
www.minol.de/rauchmelderservice

Die Minol-ZENNER-Gruppe ist einer der weltweit führenden Gerätehersteller und Dienstleister für die verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung. Sie vereint zwei traditionsreiche Firmen: die Minol Messtechnik GmbH & Co. KG aus Leinfelden-Echterdingen – mit Schwerpunkt Energiemanagement – und die ZENNER International GmbH & Co. KG aus Saarbrücken – mit Schwerpunkt Energietechnik. Mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern in mehr als 60 Ländern ist die familiengeführte Gruppe gut vernetzt. Weltweit arbeiten 1.900 Menschen für Minol und ZENNER. Mehr Informationen enthalten die Webseiten www.minol.com und www.zenner.com.

Kontakt
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Anja Krehahn
Nikolaus-Otto-Straße 25
70771 Leinfelden-Echterdingen
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anja.krehahn@minol.com
http://www.minol.de

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