Minijobber vs Midijobber – regionale-auskunft-com

Die meisten Unternehmen stellen Aushilfen als Minijobber ein. Steigt jedoch das Gehalt der Aushilfe auf über 450,00 EURhandelt es sich um einen Midijobber.

Die meisten Unternehmen stellen Aushilfen als Minijobber ein. Steigt jedoch das Gehalt der Aushilfe auf über 450,00 EURhandelt es sich um einen Midijobber. Diese verdienen monatlich zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR.
Die Regionale-Auskunft.com weist darauf hin, dass es sich hierbei um die sogenannte Gleitzone handelt. Das gute daran, dass von dieser Situation nicht nur die Unternehmen profitieren, sondern auch die Aushilfen. Die Aushilfe erhält so den vollen Sozialversicherungsschutz, allerdings mit ermäßigtem Beitrag. Die Unternehmen profitieren von einer geringeren Beitragsbelastung. Unternehmen können auch Angehörige einstellen. Denn wird beispielsweise der Ehepartner eingestellt, erhält diese den Krankenversicherungsschutz fast zum Nulltarif.
Regionale-Auskunft.com legt aber den Unternehmen nahe, darauf zu achten, dass ein Arbeitsvertrag mit Angehörigen, einem Fremdvergleich standhält. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies unter anderem Problem mit dem Finanzamt geben.

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