Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil IV

Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil IV

Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil IV

Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, informiert darüber, dass die sogenannte Minijob-Falle mit der Neuerung im Oktober abgeschafft wurde.

Was heißt das konkret?

“Es gibt sie nicht mehr”, so Steuerberater Roland Franz, “bisher entsprachen die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen im Midijob nicht den vollen rund 21 Prozent wie in normalen Jobs. Aber sie schlugen bereits ab dem ersten über 450 verdienten Euro mit gut 10,6 Prozent zu Buche und steigerten sich linear bis zur bisherigen Midijob-Obergrenze von 1300 Euro auf die vollen Beitragssätze.”

Beim Minijob werden die Beitragssätze neu berechnet.

“Das sorgte dafür”, erklärt Steuerberater Roland Franz, “dass ein Midijobber mindestens 510 Euro brutto verdienen musste, um auf das gleiche Nettogehalt wie ein Minijobber mit 450 Euro im Monat zu kommen. Für manche Minijobber lohnte es sich schlicht nicht, noch ein paar Stunden mehr arbeiten zu gehen. Sie hatten dann sogar weniger Geld als vorher in der Lohntüte. Sie blieben in der Minijob-Falle hängen.”

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden