Mini-Teilrente ab Juli möglich

Mini-Teilrente ab Juli möglich

ARAG Experten sagen, was es damit auf sich hat.

Mini-Teilrente ab Juli möglich

Ab dem 1. Juli 2017 können sich Frührentner für eine Mini-Teilrente entscheiden und zugleich weiterarbeiten. Der Clou daran: Mancher spart dadurch später einige tausend Euro an Steuern. Schwerbehinderte können laut ARAG Experten sogar noch früher in Teilrente gehen.

Arbeiten und zehn Prozent Rente
Ab dem 1. Juli kann es sich für Arbeitnehmer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze anbieten, mit einer geringfügig verkürzten Arbeitszeit weiterzuarbeiten und gleichzeitig zehn Prozent ihrer Rente zu beziehen. Denn zu diesem Datum treten die neuen Hinzuverdienstregelungen des Flexirenten-Gesetzes in Kraft. Die Vorteile dieser Variante: Abschläge gibt es dann nur auf die bereits bezogene Minirente, nicht jedoch auf den 90-Prozent-Anteil der noch nicht bezogenen Rente. Zudem steigt die Rente durch die weiter gezahlten Versicherungsbeiträge deutlich an. Die Höhe des individuell möglichen jährlichen Hinzuverdienstes können sich Arbeitnehmer von der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen. Wichtig ist dazu aber der Steuervorteil. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt nämlich mit jedem neuen Rentnerjahrgang an. Für diejenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, sind 74 Prozent der Brutto-Rente steuerpflichtig – und 26 Prozent steuerfrei. Wer erst 2020 in Rente geht, erhält nur noch 20 Prozent seiner Rente steuerfrei. Wer allerdings 2020 von der Teilrente in die Vollrente wechselt, bleibt auf der Steuertreppe im Jahr 2017 stehen. Bei der Rentenbesteuerung ist “der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend”, heißt es in einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums. Am ursprünglichen Jahr des Rentenbeginns ändert sich selbst dann nichts, wenn die bewilligte Rente bis auf null Euro gekürzt wird, weil beispielsweise eigene Einkünfte anzurechnen sind. Diese Kürzung der Rente unterbricht die Laufzeit der Rente laut ARAG Experten nicht.

Ein Beispiel macht es deutlich
Am Falle eines Arbeitnehmers, der derzeit eine Bruttojahresrente von 20.000 Euro erhalten könnte, verdeutlichen ARAG Experten die Vorteile. Der Rentenanwärter nimmt ab Juli nur zehn Prozent seiner Rente in Anspruch und arbeitet – etwas reduziert – bis 2020 weiter. Seine zu erwartende Jahresrente dürfte dann gut 24.000 Euro betragen. Steuerfrei wären davon – nach dem “Treppenstand” von 2017 – 26 Prozent. Das sind 6.240 Euro. Würde der Rentner dagegen erstmals 2020 Rente beantragen, so wären davon nur 20 Prozent steuerfrei, also etwa 4.800 Euro. Der Vorteil beim Steuerfreibetrag würde sich also auf 1.440 Euro belaufen – und zwar lebenslang. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent macht das immerhin ein Plus von mehr als 360 Euro im Jahr.

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