Mindestlöhne für die Fleischwirtschaft – Tarifausschuss des BMAS votiert einstimmig für Allgemeinverbindlichkeit

(Mynewsdesk) München, 26. Juni 2014 – Am Dienstag, den 24. Juni 2014, ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu transparenten und verbindlichen Vergütungen in der Fleischwirtschaft gelungen. Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte sich in seiner Sitzung in Berlin einstimmig für die Allgemeinverbindlicherklärung des im Januar 2014 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages ausgesprochen. Damit ist das ehrgeizige und historische Projekt im Endspurt, so ANG-Hauptgeschäftsführerin Valerie Holsboer. Der gesamte Prozess war inhaltlich und auf der Zeitschiene extrem anspruchsvoll. Ich danke allen Beteiligten sehr für ihr hohes persönliches Engagement. Nach der Bekanntgabe über den Bundesanzeiger, mit der für den 27. Juni 2014 gerechnet wird, folgt eine dreiwöchige Anhörungsfrist. Verbindlich in Kraft treten wird die Verordnung voraussichtlich am 1. August 2014. Ende Mai 2014 erfolgte die Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies war Voraussetzung, das  Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung einzuleiten.
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e.V.
Danielle Borowski
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