Veranstaltungsmacher haften bei Unglücken oder Katastrophen – Räumungsübungen auch regelmäßig bei Events durchführen
(Rüsselsheim, 14. August 2013) Die schrecklichen Szenen sind noch allen vor Augen: Als vor drei Jahren bei der Loveparade in Duisburg 21 junge Menschen starben und hunderte verletzt wurden, zeichnete sich bereits ab, dass seitens der Veranstalter, der Stadtverwaltung und der Polizei erhebliche Fehler gemacht worden waren. Immer wieder kommt es bei großen Events und Festivals zu Unglücksfällen oder gar Katastrophen. Als Veranstalter steht man stets in der Haftung. Selbst bei geringen Fehlern im Sicherheitskonzept verweigern Versicherungen im Unglücksfall die Zahlungen. Darauf macht der aus dem TV bekannte Hotelsicherheits-Experte Ulrich Jander ( www.hotelchecker.tv ) aufmerksam.
“Auch Betreiber von Hotels, Freizeitparks und Ferienanlagen müssen dem Haftungsrecht gerecht werden”, so Jander. Bei seinen zahltreichen Sicherheitschecks in ganz Deutschland treten immer wieder eklatante Fällen von Unwissenheit und Unbedarftheit auf. So konnte beispielsweise der Betreiber einer großen Hotel- und Freizeitanlage in Norddeutschland, die täglich von mehreren tausend Gästen besucht wird, kein Konzept für Räumungen im Brandfall vorweisen. “Es war schlichtweg nicht klar, wie man die Familien mit Kindern bei Feuer aus dem riesigen Gebäude evakuieren kann”, berichtete Jander.
Auch im MICE Business (MICE: Meetings, Incentives, Conferences & Events) gilt: Für Veranstaltungen müssen Evakuierungspläne erarbeitet werden. Dies gelte auch für Events, die unter freiem Himmel stattfinden, weist Jander hin. Um Gäste und Mitarbeiter bei Bränden sicher und geordnet an Sammelplätzen zusammen- und hinauszuführen, sind regelmäßige Räumungsübungen abzuhalten, so der Sicherheitsberater. Auch Veranstaltungsmacher sind durch die Arbeitsstättenrichtlinie dazu verpflichtet, regelmäßig – möglichst mit Sachverständigen oder der Feuerwehr – diese Evakuierungen zu üben. Auch eine Überprüfung der brandschutztechnischen Einrichtungen müssen immer wieder erfolgen. “Fertigen Sie ein Protokoll von der Übung an und kontrollieren Sie, ob alles nach Plan verläuft”, rät Jander. Das Protokoll spielt dann bei offiziellen Sicherheitschecks durch Behörden und Feuerwehr eine wichtige Rolle.
Was bei Evakuierungen alles schief gehen kann, haben die Handyaufnahmen bei dem Schiffsuntergang der “Costa Concordia” gezeigt. Solche Handyaufnahmen dienen später als Beweis vor Gericht was man alles falsch gemacht hat.
Auch AnwaltOnline ( www.anwaltonline.com ) begleitet diese Thema mit der Kompetenz ihrer Experten. Immer mehr Gäste erwägen, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Hier bieten die Reiserechtsexperten von AnwaltOnline den Gästen kompetente anwaltliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen und -klagen. Im Rahmen solcher Klagen wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind. Schadensersatzklagen können in diesem Bereich rasch hohe Schadenssummen nach sich ziehen.
Ulrich Jander ist Sicherheitsberater und Fachberater für Arbeits- und Objektschutz. Zusammen mit seiner Frau Martina leitet der die Unternehmen GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel und ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst. Der gelernte Bankkaufmann und Verwaltungsfach-Ingenieur ist u.a. Sachverständiger für Arbeitssicherheit, Gastro-Hygiene und Brandrisikomanagement. Seit über 20 Jahren berät er Hotels, Banken und Versicherungen in Sachen Sicherheit. Mit dem “SQS-Smiley für Qualität und Sauberkeit” vergibt er eine eigene, sehr streng behandhabte Zertifizierung im Gastgewerbe. Der 55-Jährige lebt in Rüsselsheim bei Frankfurt/Main. Weitere Informationen: www.Hotelsicherheit.eu, www.gastro-smiley.eu www.Hotelchecker.TV
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