Verdrängt, vergessen, aufgeschoben, bis es einen selber trifft
Essen – Über Krankheiten spricht man nicht. Und schon gar nicht über den Tod. Leider gehört beides mit zu unserem Leben. Da man darüber nicht gerne spricht, verdrängt man derartiges und vergisst dabei auch, dass man unter Umständen auch selbst betroffen sein könnte. Für Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, ist es daher zwar verständlich aber nicht akzeptabel, dass sich die Menschen mit derartigen Problemen nicht beschäftigen wollen. Die Rede ist von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament/Erbvertrag.
“Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, wie die reale Welt uns immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurückführt. In vielen Fällen ist es leider oft zu spät. Ob Tod, Koma, Demenz oder Alzheimer, um einen finanziellen Gau zu vermeiden, bedarf es schon zu Lebzeiten einer vollumfänglichen, vorausschauenden finanzplanerischen, rechtlichen und steuerrechtlichen Beratung für den Ernstfall. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte allenfalls die Hälfte! Und wenn man stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt der/die Lebensgefährte/in gar nichts. Selbst verfasste Testamente sind oft falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und/oder missverständlich. Die bittere Folge: Streit in der Familie, teure gerichtliche Auseinandersetzungen, Zerfall des Vermögens oder, wenn es ganz schlimm kommt, erbt der Staat”, rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz eindringlich, sich bei zeiten über das Thema Gedanken zu machen.
Bettina M. Rau-Franz, die auch gleichzeitig zertifizierte Testamentsvollstreckerin ist, rät deshalb, Ehegatten/Lebenspartner gezielt zu bedenken. Wenn Organisationen geholfen werden soll, empfiehlt sich die Gründung einer Stiftung. Immer mehr Privatleute, Firmen und Organisationen gründen eine Stiftung. Zurzeit sind es 3.026 gemeinnützige Stiftungen in NRW. Es ist einfacher und kostengünstiger als viele Menschen glauben.
“Und ohne Generalvollmacht und Patientenverfügung wird in der Regel im Betreuungsfall ein staatlich bestellter Betreuer eingesetzt, der zwar künftig alle finanziellen Fäden in der Hand hält, bei Vermögensentscheidungen die Wertvorstellungen und den Willen des Patienten aber nicht einbeziehen kann, weil er sie nicht kennen kann,” warnt die zertifizierte Testamentsvollstreckerin.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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