Es stellt sich die Kernfrage, inwiefern die Novellierung des Vergaberechts dazu führt, dass in Zukunft häufiger als bislang der wirtschaftlichste und nicht der billigste Anbieter zum Zuge kommt.
Sehr geehrte Leser,
mit Spannung erwarten viele Unternehmen die Reform des Vergaberechts in diesem Jahr. Nicht nur für den Bausektor, auch für viele Dienstleister spielen öffentliche Aufträge eine wichtige Rolle. Für die Auftraggeber ist die Privatwirtschaft unverzichtbar. Die Auswahl oder von der anderen Seite betrachtet, die Konkurrenz der Auftragnehmer untereinander, sorgt dafür, dass der Auftraggeber am Ende des Vergabeprozesses die Chance hat, sich für ein gutes und geeignetes Angebot zu entscheiden. Es ist leider kein Widerspruch, dass in der Vergangenheit oft nicht der beste sondern der billigste Anbieter zum Zuge gekommen ist.
Entscheidendes Kriterium dafür, welches Unternehmen am Ende des Vergabeprozesses den Zuschlag erhält, ist bislang der aufgerufene Preis. Viele Kommunen machen allerdings die Erfahrung, dass Billig-Kaufen nicht zwangsläufig Gut-Kaufen bedeutet. Viele Projekte werden auf Grund von Nachforderungen teurer, als im Rahmen der Ausschreibung ausgewiesen. Fairerweise muss hierzu ergänzt werden, dass die Verantwortung für die Preissteigerungen nicht immer bei den Unternehmen, sondern oft bei den Kommunen liegt. Wer einen Auftrag nach Vergabe um immer neue Bestandteile ergänzt, darf sich nicht wundern, wenn es am Ende teurer wird.
Indem sie Aufträge an die billigsten Anbieter vergeben, gehen öffentliche Auftraggeber den Weg des geringsten Widerstands. Weder die zuständigen Aufsichtsgremien noch die Opposition oder der Rechnungshof können ihnen aus der Auftragsvergabe einen Strick drehen. Jede Entscheidung für einen anderen Auftragnehmer ist mit einem persönlichen Risiko verbunden.
“Soziale, ökologische und innovative Aspekte”, die laut der Eckpunkte der Bundesregierung in die Bewertung einfließen sollen, führen im schlimmsten Fall nicht zu einer Verbesserung, sondern stellen als vergabefremde Kriterien eine zusätzliche Belastung dar.
Ihr Michael H. Heinz
Präsident des BDWi
Zum Text auf der Website: http://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-sache/kommentar/article/meilenstein-2015-reform-des-vergaberechts/
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