Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Stuttgart vom 24.04.2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nervenschädigung durch fehlerhafte Implantation eines Implanon-Hormonstäbchens, LG Stuttgart, Az. 15 O 67/17

Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die Behandlung der Beklagten zwecks Schwangerschaftsverhütung. Die Beklagte setzte ein Implanon-Hormonstäbchen ein, eine Aufklärung über Risiken erfolgte allerdings nicht. Beim Einsetzen wurde der Nervus medianus verletzt. Seither leidet die Klägerin unter einer Gefühlsstörung, Taubheit der Finger 1 bis 3 links sowie einer Hand- bzw. Fingerschwächung.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vorgeschlagen. Dieser kann von beiden Seiten noch widerrufen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Sollte der Vergleich nicht zustandekommen, wird das Landgericht Stuttgart in eine umfassende Beweisaufnahme übergehen und ein fachmedizinisches Gutachten einholen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden