Mieter sind nicht dazu verpflichtet, für anstehende Reparaturen Platz zu schaffen
Magdeburg, 13.05.2015. Kündigt der Vermieter umfangreiche Reparaturarbeiten an, löst das bei vielen Mietern eine Stresssituation aus: Alles wird um- und aufgeräumt, damit man im Zweifelsfall einen guten Eindruck beim Vermieter hinterlässt. Und das, obwohl es der Vermieter selbst ist, der für diese Angelegenheit zuständig ist: „Veranlasst der Vermieter Reparaturarbeiten in einer Wohnung, ist nicht der Mieter verantwortlich dafür Platz zu schaffen, sondern der Vermieter selbst“, bestätigen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Bestätigen tut dies eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 373/13). Demnach heißt es: Plant der Vermieter Modernisierung- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss dieser keine Baufreiheit schaffen.
Der Mieter muss also nicht im Vorfeld Schränke abbauen oder Möbel aus dem Raum oder der Wohnung schaffen. Den Platz, den die Handwerker brauchen, egal an welcher Stelle der Immobilie, müssen sie sich selbst schaffen – Mieter können sich bei Reparaturen also zurücklehnen. „Auch wenn Mieter die geplanten Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten akzeptieren müssen, sind sie zu keiner Zeit dazu verpflichtet, selber mit anzupacken. Die meisten Mieter machen dies unwissend trotzdem“, so die Experten der MCM Investor weiter.
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin weist darauf hin, dass für die sogenannte „Baufreiheit“ der Vermieter selbst beziehungsweise seine Handwerker sorgen müssen. Schließlich sind sie bei Bedarf nach Ende der Arbeiten auch dafür verantwortlich, alle Möbel wieder ordentlich aufzubauen, erforderliche Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten vorzunehmen und den angefallenen Dreck zu beseitigen. „Wo dies nicht geschieht, können Mieter sogar eine Aufwendungsentschädigung für die Umstände verlangen“, betonen die Immobilienexperten aus Magdeburg.
Weitere Informationen unter http://www.mcm-investor.de