MBB Clean Energy AG: Globalurkunde ist unwirksam

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

MBB Clean Energy AG: Globalurkunde ist unwirksam

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

3. Juli 2014. Für Verwirrung unter den Anlegern sorgt derzeit die MBB Clean Energy AG (Ottobrunn). Die Globalurkunde der im Mai 2013 emittierten 300 Millionen Euro Anleihe wurde vom Unternehmen für unwirksam erklärt. Das könnte, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) eine Rückabwicklung der Anleihe und die außerordentliche Kündigung möglich machen.

Begriffsdefinition Globalurkunde

Eine Globalurkunde ist eine Sammelurkunde für Wertpapiere und wird zur Vereinfachung der Aufbewahrung von Wertpapieren ausgegeben. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ) erklärt: “Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht verbrieft. Einfach ausgedrückt, macht sie dieses Recht sicht- und greifbar. Ohne die Urkunde, also das Wertpapier, kann der Besitzer sein Recht nicht geltend machen. Allerdings sind im Zeitalter der IT-gestützten Buchhaltung Urkunden überflüssig geworden. Es gibt sie nur noch wegen der historischen Rechtsgrundlage.”

Mit der Globalurkunde, so der Tenor, müssen keine teuren Einzelurkunden gedruckt werden. Die DVS-Geschäftsführerin: “Der tatsächliche Vorteil der Globalurkunde ist aber, dass man mit der Buchung auf einem Depotkonto – was faktisch der Urkundenübergabe entspricht – Datenspuren erhält. Das Wertpapier kann demnach nicht einfach weitergegeben werden, was früher sehr gern aus Gründen der Steuerhinterziehung, der Geldwäsche oder der Vermögensverdunklung geschehen ist.”

Vermeintliche Rechtsgutachten, deren Inhalt niemand kennt

Die Globalurkunde der MBB Clean Energy Mittelstandsanleihe wurde – der DVS berichtete – nun für unwirksam erklärt. Warum geht aus der Erklärung nicht hervor, das Unternehmen selbst spricht nur von zwei Rechtsgutachten. “Gründe aus den Gutachten, warum die Globalurkunde unwirksam sein soll, werden aber nicht genannt”, ergänzt Claudia Lunderstedt-Georgi. Gerade diese Urkunde beinhaltet alle wesentlichen Bedingungen der gezeichneten Anleihe, also auch Laufzeit und Zinszahlung. “Das verunsichert die Anleger und wirkt alles andere als vertrauenswürdig”, so die DVS-Geschäftsführerin. “Eine Unwirksamkeitserklärung ist extrem ungewöhnlich und stimmt bedenklich. Denn wenn die Bedingungen der Anleihe nicht mehr gültig sind, so könnte dies eine komplette Rückabwicklung der Emission denkbar machen. Die Anleger müssten demnach also ihr komplettes Geld zurückbekommen.

In unserer DVS-Arbeitsgemeinschaft MBB Clean Energy wird außerdem gerade darüber diskutiert, ob die Unwirksamkeit der Globalurkunde nicht auch eine außerordentliche Kündigung der Anleihe rechtfertigt.” Wer bei der Mittelstandsanleihe der MBB Clean Energy AG Geld investiert hat, ist gut beraten, wenn er sich der DVS-Arbeitsgruppe anschließt oder einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt aufsucht. “Die Vorzeichen stehen nicht gut”, resümiert Claudia Lunderstedt-Georgi, “nachdem bereits die ersten Zinszahlungen ausgeblieben sind und auf einem Treuhandkonto geparkt werden, denke ich, dass nicht wirklich alles clean ist. Für mich klingt das nach baldiger Arbeit in Form eines Insolvenzantrages für das Amtsgericht München.”

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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