Tatsächlich ist nach §2 Absatz 2 KommHzV die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft.
Auf die Anfrage von Ralf von der Bank an die Kreisverwaltung wie viele Genehmigungen für die Nutzung des Kreiswappens Teltow-Fläming seit der Einführung des neuen Wappens 1993 vorliegen, wurden in der Antwort vom 16.4.2014 durch die Verwaltung 16 erteilte Genehmigungen aufgelistet. Davon wurden 6 Genehmigungen in 2013 und 5 Genehmigungen in 2012 erteilt. Genehmigungen liegen beispielsweise für die Kreistagsfraktionen Die Linke und Grüne/Freie Wähler vor.
Nach Inhalt der Antwort der Landrätin liegen keine Genehmigungen für Parteien und deren Gliederungen vor. Obgleich beispielsweise die SPD Zossen, die CDU Teltow-Fläming und die MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Brandenburg das Kreiswappen auf ihren Websites bis kürzlich verwendeten. In den letzten Tagen sind bereits viele nicht genehmigte Nutzungen aus dem Netz verschwunden, so auch diese.
Seit 2009 regelt die KommHzV, die von Innenminister Schönbohm erlassen wurde, die Verwendung der hoheitlichen kommunalen Wappen Brandenburgs. In §2 heißt es (Zitat):
(2) Die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft.
Das bedeutet, dass die Parteien, unabhängig davon ob sie im Kreistag Teltow-Fläming vertreten sind oder nicht, das hoheitliche Wappen ohne Genehmigung der Nutzung nicht auf ihren Websites und Printmedien nicht verwenden dürfen.
Die Kreisverwaltung hat aufgrund der Anfrage recherchiert und insgesamt 33 Fälle unerlaubter Nutzungen identifiziert, diese allerdings nicht im Einzelnen angegeben.
Die Kreisverwaltung hatte am 17. Februar 2014 den Antrag einer Bürgerinitiative aus Rangsdorf auf Nutzung des Wappens des Landkreises Teltow-Fläming für politische Zwecke, namentlich Flyer und Internet, abgelehnt. Die Kreisverwaltung begründete die Ablehnung folgendermaßen (Zitat):
Gemäß oben genannter Richtlinie ist die Verwendung des Wappens zu politischen Zwecken, insbesondere durch politische Parteien und deren Untergliederungen verboten. Da sie sich als Kandidat zur Kreistagswahl stellen wollen und das Wappen zu Werbezwecken auf Ihren Wahlkampfflyern sowie Ihrer Internetpräsenz verwenden wollen, liegt hier ein politischer Zweck vor.
Dazu sagt Ralf von der Bank: “Es ist schwer in Ordnung, dass die Nutzung des hoheitlichen Wappens Teltow-Flämings nicht für politische Zwecke – außerhalb des Kreistags – genehmigt wurde. Die Kreisverwaltung ist aufgefordert, den Missbrauch durch Parteien und deren Gliederungen und Dritter zu verfolgen und zu unterbinden. Das Ziel der Verwendung des Wappens ist doch, mehr Schein als Sein darzustellen. Alle Antragsteller müssen gleich behandelt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine entsprechende Satzung zu erstellen, denn diese fehlt gegenwärtig. Die Nutzung in sozialen Netzwerken sollte grundsätzlich unterbunden werden und für Enzyklopädien stets zulässig sein. Wenn man das Internet durchsucht, findet man derart viele Wappenverwendungen, dass man davon ausgehen darf, dass es sich bei dem Wappenmissbrauch um ein im ganzen Land Brandenburg vorkommendes und weit verbreitetes Phänomen handeln dürfte. Aufklärung ist notwendig, weil in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist, dass die Nutzung der kommunalen Wappen für viele Zwecke genehmigungspflichtig ist.”
Bildquelle:
Mitglied des Kreistags Teltow-Fläming
Ralf von der Bank
Ralf von der Bank
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