Erste Oderfelder KG kann fällige Auszahlungen nicht
Mit einem Schreiben vom 23.12.2015, welches weitgehend inhaltsgleich auch an die Vermittler der Kapitalanlage gingen, wendet sich aktuelle die Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG an die Anleger der “Lombard Classic”-Beteiligungen. Die Beteiligungsgesellschaft entwirft ein dunkles Bild der zukünftigen Zahlungsflüsse an die Anleger und stellt ein “Lösungskonzept auf gesellschaftsrechtlicher Ebene” in den Raum, welches nicht näher beschrieben wird. Zugleich warnt die Erste Oderfelder vor dem Risiko des Eintritts einer Insolvenzsituation bei Eingang von Klagen der Anleger in großer Menge oder aber bei Ausfall bestehender Verpflichtungen der Lombardium KG gegenüber der Ersten Oderfelder KG.
Lombardium Anleger werden im Schreiben aufgeklärt: Pfandschuldner vielleicht nicht flüssig – Verpfändete Wirtschaftsgüter – Kunstgegenstände – Auktionen
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der eine Vielzahl von Lombardium Anlegern vertritt, bewertet das Schreiben: “Wie von uns bereits befürchtet, kann die Erste Oderfelder KG auch weiterhin die fälligen Auszahlungen an ihre Anleger nicht bedienen. Nach den Mitteilungen in den Schreiben der Fondsgesellschaft liegt dies daran, dass die verpfändeten Wirtschaftsgüter nicht wieder ausgelöst wurden und auf Auktionen veräußert werden mussten. Soweit Kunstgegenstände betroffen waren, sollen Auktionen in Paris nach den Anschlägen vom November 2015 allerdings noch nicht einmal die Mindestzuschläge erbracht haben, so dass sich die Verwertung der Kunstgegenstände verzögert. Problematisch scheint sich auch die Rückabwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gegenüber der Lombardium KG bezüglich der Pfanddarlehen für Inhabergrundschuldbriefe zu gestalten. Nach Ansicht der Ersten Oderfelder KG erscheint es unrealistisch, dass die Pfandschuldner die hohen Pfanddarlehen zeitnah zurückführen können, so dass die Inhaberpapiere versteigert werden müssen. Nach hiesigen Informationen der Verpfänder des Inhabergrundschuldbriefs nicht immer auch der Eigentümer des betroffenen Grundstücks war, ist abzusehen, dass derartige Auktionen nur unter großem rechtlichen Aufwand durchgeführt werden können – was auch eine zeitliche Verzögerung bewirken wird”, meint der erfahrene Jurist.
Bestehen weitere Risiken für betroffene Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG Anleger?
Das Risiko dieser schleppenden Verwertung der Pfandgüter hat auch die Erste Oderfelder KG in dem Schreiben an die Anleger beschrieben. Das Geld der Anleger wurde von der Ersten Oderfelder KG als Darlehen an die Lombardium KG weitergeleitet. Die Anleger kriegen ihre Einlagen in vertragsmäßigem Umfang also nur dann von der Ersten Oderfelder zurück, wenn die Lombardium ihrerseits die Darlehen an die Erste Oderfelder zurückführt. Wenn aber die Pfandgegenstände nicht zeitnah verwertet werden können, wird möglicherweise die Darlehensforderung der Ersten Oderfelder gegenüber der Lombardium KG ausfallen und die Erste Oderfelder könnte die Zahlungen an ihre eigenen, atypisch still beteiligten Anleger nicht mehr leisten. Die Erste Oderfelder spricht davon, dass in einem solchen Fall ein formaler Insolvenztatbestand vorliegen könnte, der zu einer Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß führen kann.
Wer trägt die Verantwortung? Wie gestalten sich die Lösungsoptionen aus Sicht der Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG? Warum sollen betroffene Anleger zusammenhalten?
“Der schwarze Peter für diesen Vermögensverlust wird natürlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und den bösen Anlegeranwälten zugeschoben. Die Erste Oderfelder spricht davon, dass mit ausgelöst durch die Anordnung der BaFin, es zu derartiger Vermögensvernichtung kommen wird. Zudem wird bereits, bevor entsprechende Klagen bei der Ersten Oderfelder eingegangen sind, das Schreckgespenst des bösen Anlegeranwaltes ausgemalt. Sollten Anwälten mehrere hundert formularhaft fabrizierte Klagen einreichen, würden allein die Kosten der Rechtsverfolgung zwangsläufig zu einem Insolvenztatbestand führen, so die Fondgesellschaft. Dieses Argument ist natürlich hanebüchen, soweit Anleger bereits teilweise seit März 2015 auf die Rückzahlung ihrer Einlage warten. Die Anleger haben sich absolut vertragstreu verhalten und stehen jetzt vor der alternativlosen Entscheidung, die Mittel der Rechtsordnung zu nutzen”, meint Rechtsanwalt Röhlke.
Die Fondgesellschaft dagegen versucht eine Solidargemeinschaft der Anleger zu bilden und stellt eine nicht näher ausgeführte Lösungsoption auf gesellschaftsrechtlicher Ebene in den Raum, die auch unter Zuhilfenahme einer Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet werden soll. Diese Rechtsanwaltskanzlei hat sich bereits im Internet mit der Idee in Verbindung bringen lassen, die Erste Oderfelder KG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Ob hier auch die atypisch stillen Beteiligungsverträge der Anleger in Aktien umgewandelt werden sollen, konnte dem Netz allerdings bisher nicht entnommen werden.
Fazit: Risiko der Debt-Equity Swaps – Schwierigkeiten des Geschäftsmodells der Lombardium KG – Womit können die betroffenen Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG rechnen?
Ein derartiges Modell hätte aber seine Tücken, meint Rechtsanwalt Röhlke: “Sogenannte Debt-Equity Swaps sind riskant und machen nur dann Sinn, wenn ein sanierungsfähiges operatives Geschäft vorliegt. Sollten hier die allerdings die Darlehen der Ersten Oderfelder in Aktien der Lombardium KG nach entsprechender formwechselnder Umwandlung getauscht werden, wäre den stillen Beteiligten möglicherweise immer noch nicht geholfen: denn ob das Geschäftsmodell der Lombardium KG sanierungsfähig ist, ist vollkommen offen. Gerade die aktuelle Krise bei der Veräußerung der Pfandgegenstände zeigt ja, mit welchen Schwierigkeiten das Geschäftsmodell behaftet ist.”
Röhlke weist auf die Parallelen des Vorgangs zur Umwandlung der Darlehen der Canada Gold Trust Fond KG´s und Anteile der Zielgesellschaften in Kanada hin. Letztlich habe der Debt-Equity Swap bei der Canada Gold Trust – Gruppe die Anleger dort keinen Cent besser gestellt, als sie vorher standen. Anlegern der Lombardium und Ersten Oderfelder KG kann nur geraten werden, anwaltliche Hilfe aufzusuchen.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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