Liquidation des SEB Immoinvest und CS Euroreal zeigt Auswirkungen beim SEB Kapitalprotekt

Bei dem Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt, ehemals SEB Kapitalprotekt, handelt es sich um einen Dachfonds, der in andere Fonds investiert.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Unter anderem soll der Santander Kapitalprotekt in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Im Zuge der im Mai 2012 bekannt gemachten anstehenden Liquidation dieser beiden Fonds ist anscheinend davon auszugehen, dass sich auch beim Santander Kapitalprotekt Auswirkungen zeigen werden. Bereits im Frühjahr 2012 soll der Vermögensverwaltungsfonds aufgrund der negativen Entwicklungen anderer Fonds geschlossen worden sein. Dies hat die Folge, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt werden kann.

Anscheinend soll zwar keine Gefahr für die Beteiligungssumme der Anleger bestehen, allerdings kann eine solche Entwicklung für betroffene Anleger nicht positiv sein. Nicht selten soll der Fonds Anlegern von ihren Bankberatern als äußerst sichere Anlage angepriesen worden sein soll.

Anlegern soll bereits durch den klangvollen Namen der Anlage- Kapitalprotekt – der Eindruck der absoluten Sicherheit der Anlagegelder suggeriert worden sein. Ferner könnte es einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, dass die Bank ohne Offenlegung gegenüber dem Kunden für die Vermittlung des Fonds Rückvergütungen erhalten hat (sog. “Kick-Backs”). Dies wird durch Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestätigt.

Möglicherweise liegt ein Beratungsfehler seitens der Bank vor. Einige der Anleger sollen bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Oftmals soll diese Art der Anlage als sicher und risikofrei angepriesen worden sein. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.

Es ist daher empfehlenswert, als geschädigter Anleger einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn man sich als Anleger schlecht beraten fühlt.

Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt befasst sich mit der Fondsbeteiligung und prüft diese auf Schadensersatzansprüche. Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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