(ddp direct)Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) sieht in der Entscheidung von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), auf ein restriktives und verbraucherfeindliches Ladenschlussrecht zu verzichten, ein wichtiges ordnungspolitisches Signal für Nordrhein-Westfalen. Dazu erklärte BVMW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte:
Wir begrüßen die Entscheidung von Hannelore Kraft, die seit 2006 gültige Ladenschlussregelung in ihrem Kern nicht zu verändern, steht doch die geltende Regelung Pate für ein funktionierendes Miteinander von Verbrauchern und Anbietern, das weitestgehend ohne staatliche Intervention auskommt. Die derzeitige Regelung entspricht den Bedürfnissen von Konsumenten und Ladenbesitzern, was unbedingt zu respektieren ist.
Für Schulte spiegelt der spätere Ladenschluss die generelle Veränderung in der Arbeitswelt urbaner Zentren wider, die durch längere Bürozeiten und Schichtarbeit neue Prägung erfahre. Ein liberales Ladenschlussrecht sei unverzichtbar, um diejenigen in ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen, die Schichtarbeit leisten und deren Arbeitszeiten sich in die Abendstunden verlagern.
Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass die längeren Öffnungszeiten im Handel deutschlandweit zu mehr als 40.000 neuen Jobs geführt haben und eine neue Servicekultur im Einzelhandel prägen. Eine liberale Regelung entspricht dem Zeitgeist und kommt dem Wunsch der Menschen nach flexiblerer Lebensgestaltung entgegen. NRW bleibt damit auch auf Augenhöhe mit seinen Nachbarländern, so Schulte.
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