Das LG Bremen entschied, dass Lebensversicherer aus einer Kapitallebensversicherung selbst dann Auszahlungen an Versicherungsnehmer zu leisten haben, wenn das verbleibende Kapital nicht ausreicht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 2 O 2469/11) hat das Landgericht (LG) Bremen statuiert, dass ein großer britischer Lebensversicherer, der eine Kapitallebensversicherung anbiete, auch dann zu regelmäßigen Auszahlungen an die Versicherungsnehmer verpflichtet sei, wenn der Wert des noch verbleibenden Kapitals eigentlich nicht ausreiche. Konkret soll es wohl um den Lebensversicherungsvertrag vom Typ “Wealthmaster Noble” gegangen sein.
Grundlegend für die Entscheidung des Landgerichtes im Hinblick auf die Verfahrensweise der Lebensversicherung soll wohl ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012 (Az.: IV ZR 122/11) gewesen sein. Das LG Bremen hat es auch für unzulässig erklärt, dass Lebensversicherer zunächst monatliche Zahlungen leisten und später erklären, weitere Auszahlungen nur dann vornehmen zu können, wenn ausreichend Anteile vorhanden sind.
Ferner sei es für einen Laien aus dem Versicherungsvertrag gar nicht ersichtlich, dass die dargestellten Zahlungen aus einer Beispielsrechnung unter dem Vorbehalt stünden, dass eine Gegenfinanzierung durch die Anteilswerte möglich sei. Die Leistungen seien im Versicherungsantrag und in dem Versicherungsschein ohne Einschränkungen dargestellt worden.
Eine Vielzahl weiterer Verfahren selber Thematik soll nun deutschlandweit anhängig sein. Für Anleger können die bisherigen Entscheidungen ein Hoffnungsschimmer sein.
Betroffene Anleger sollten deshalb den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen. Sollten Anleger einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, oder sogar ein Darlehen für die Einzahlung in eine solche Versicherung aufgenommen haben, sollten diese einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Zunächst wird dieser überprüfen, ob eventuell beim Abschluss des Versicherungsvertrages falsch beraten worden ist, insbesondere ob zum einen mit falschen Angaben zu der Höhe der Renditen geworben worden ist und/oder die Risiken verschwiegen wurden.
Ein Anwalt wird auch mögliche, rechtliche Ansprüche gegen die britische Versicherung prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation rechtlich von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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