Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg, Chefarzt Neurologie, Klinik Niedersachsen ist ein erfahrener und ausgewiesener medizinischer und neurologischer Sachverständiger und Gutachter. Er hat sich zum Ziel gesetzt bei den medizinischen Gutachten und der gutachterlichen Beurteilung die jeweilige und aktuelle Rechtsgrundlage korrekt einzubringen. Im Ergebnis stehen hier stets klar verständliche medizinische Sachverhalte, die eine möglicherweise nachfolgende notwendige juristische Entscheidung zu erleichtern helfen.
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Neu ist, dass sich hier der medizinische Sachverhalt stets absolut unabhängig, neutral und gerichtsfest darstellt. Dies ist besonders wichtig für Anspruchsteller und Versicherte, aber auch für Sachbearbeiter von Versicherungen soiwe Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter.
Stets wird hier auch die Aktenlage vollständig betrachtet und die relevanten Befunde werden herausgestellt. Auf der Basis dieser Information wird dann eine vollständige Anamnese, Erörterung der Beschwerden, Krankheitsgeschichte, Unfallablauf, Risikofaktoren, Sozialanamnese und der berufliche Werdegang erstellt. Danach erfolgt die körperliche Untersuchung aller zu begutachtenden Organsysteme sowie wenn erforderlich die apparative Diagnostik. Basierend auf der Aktenlage, den objektiven Untersuchungsergebnissen und der geklagten Beschwerden wird dann eine klare und eindeutige Aussage zu den unterschiedlichsten Fragestellungen getroffen.
Auch Gutachten rein nach Aktenlage werden erstellt. Ebenso auf Anfrage auch Parteigutachten.
Die Hauptaufgabe eines ärztlichen Sachverständigen liegt darin, die Funktionsstörungen bzw. Beeinträchtigungen in den jeweiligen Rechtsgebieten zu bewerten und insbesondere auch die bereits vorhandenen Vorgutachten mit in die Beurteilung einzubeziehen.
Gutachten werden hier erstellt für jeden, der für z.B. eine Versicherung oder einen Rechtsstreit ein Gutachten benötigt. Dazu kommen private Unfallversicherungen, Berufunfähigkeitsversicherungen, Sozialgerichte, Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Staatanwaltschaften, gesetzliche Unfallversicherungen sowie Rechtsanwälte und Notare die eine medizinische Erkrankung eines Versicherten bzw. Klägers gutachtlich bewerten lassen wollen. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch haftet ein medizinischer Sachverständiger für seine Gutachten und sollte diese auch mit bestem Wissen und Gewissen erstellen. Die Garantie der Unabhängigkeit ist dafür zwingend erforderlich und immer die oberste Maxime für Herrn Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg. Nicht selten werden Fälle einem medizinischen Gutachter vorgelegt, der mit der zivilrechtlichen Fragestellung im Entschädigungsrecht konfrontiert wird. Und nicht selten kommen unterschiedliche Gutachter zu völlig unterschiedlichen Beurteilungen. Dabei muss ein Gutachten nach BGB und SGB immer widerspruchsfrei, vollständig und sorgfältig erstellt werden, der Sachverhalt muss objektiv und valide wiedergegeben und damit gerichtsfest sein. Im Rahmen von Gerichtsverfahren taucht auch regelmäßig die Fragestellung zu Ursache und Wirkung einer möglichen (noch nicht nachgewiesenen) Schädigung eines Patienten oder Versicherten auf. Die Klärung, inwieweit ein Behandlungsfehler vorliegen kann, hat unmittelbare Auswirkung für den Geschädigten, der meist auch Kläger ist. Natürlich ist nicht jede Klage begründet und nicht jeder Schaden ursächlich mit einem Behandlungsfehler in Verbindung zu bringen. Um im Nachhinein, nach erfolgtem Schaden für den Betroffenen objektiv und neutral feststellen zu können, was die Ursache hierfür sein kann, ist eine gründliche und detaillierte Aufarbeitung der Akten sowie häufig auch eine gründliche Untersuchung durch den beauftragten Gutachter-Experten Voraussetzung. Als erster wichtiger Anhaltspunkt gilt die Dokumentation in der Original-Krankenakte. Ist ein Schaden eingetreten ist die Feststellung der Qualität der Dokumentation ein wichtiges Indiz. Die nicht erfolgte oder mangelhafte Beschreibung der Sachverhalte im Krankenblatt begründet die Wahrscheinlichkeit dass ein unüblicher Umstand oder einer Komplikation vorliegt. Jede gutachterliche Beurteilung wird von Herrn PD Dr. Stürenburg professionell und transparent nachvollziehbar dokumentiert, so dass auch medizinisch eher weniger versierte richterliche Entscheider sich mit dieser Grundlage ein klares Bild des Sachverhalts machen und ihre objektive Entscheidung treffen können.
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Herr Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg sorgt für höchste Objektivität bei Gutachten, insbesondere bei schwierigen neurologischen oder medizinischen Fragestellungen.
Seine Gutachten sind für den medizinischen Laien verständlich aufbereitet, so dass sie die nachfolgenden notwendigen juristischen Entscheidungen der jeweiligen Auftraggeber deutlich erleichtern.
Gutachtenaufträge an:
Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Hans Jörg Stürenburg, Chefarzt Klinik Niedersachsen, Hauptstrasse 59,
31542 Bad Nenndorf.
e-Mail: h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de
Telefonische Anmeldung im Chefarzt – Sekretariat unter: Tel.: 05723 / 707 470.
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