Das KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld ist eines der wesentlichen Förderprogramme für Existenzgründer und junge Selbstständige. Insbesondere die Haftungsfreistellung erleichtert die Kreditaufnahme für Selbstständige ohne Sicherheiten.
Neue Regelung zum KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld seit Dezember 2015:
Das KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld ist eines der wesentlichen Förderprogramme für Existenzgründer und junge Selbstständige. Insbesondere die Haftungsfreistellung erleichtert die Kreditaufnahme für Selbstständige ohne Sicherheiten.
Vorteil: Ab jetzt dürfen junge Unternehmen bis zu fünf Jahre (bisher: drei Jahre) nach Gründung der hauptberuflichen Selbstständigkeit den KfW Existenzgründungskredit nutzen.
Mehr zum Thema Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit mithilfe des KfW Gründerdarlehen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit:
Düsseldorf: 0211 – 911 82 196
Bochum: 0234 – 931 02 37
oder unter imc-services.de KfW Gründerkredit Startgeld (http://www.imc-services.de/kfw-Gruenderkredit-startgeld.php)
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