Lebensversicherungen – Ihre Vorteile beim Widerruf und Rücktritt!

Das Modell Lebensversicherung ist längst nicht mehr das, was es einmal war. Die Folge: Immer weniger Neuabschlüsse und immer mehr Kunden, die den Vertrag verlassen möchten. Doch wie komme ich aus meinem Vertrag raus? 

Niedrige Zinsen 

Der ausschlaggebende Grund für die derzeitige Situation der Lebensversicherung ist wohl die niedrige Verzinsung der Verträge. Mittlerweile liegt der Garantiezins für Neuverträge bei maximal 0,9 Prozent mit Tendenz nach unten. Darüber hinaus wird sogar über die Abschaffung des Garantiezinses diskutiert.

Eine weiter Ursache könnten die hohen Kosten der Lebensversicherung sein. Nach dem Abzug der Kosten, der Provision und diversen anderen Leistung bleibt lediglich der geringe Sparanteil, auf den die Zinsen angerechnet werden, weshalb immer mehr Kunden Abstand von einem Abschluss nehmen. 

Widerrufsjoker als Ausweg

Neben den geringen Abschlussquoten suchen inzwischen auch zahlreiche derzeitige Kunden das Weite. Die wohl eleganteste Möglichkeit ist der Widerruf der Versicherung. Aufgrund diverser Formfehler innerhalb der Dokumente, können unzählige Verträge nach dem Policenmodell, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Diese fehlerhaften Klauseln führen zu dazu, dass die Widerrufsfrist nicht greift und die Rückabwicklung auch nach Jahren noch angestrebt werden kann. 

Übrigens: Bereits gekündigte Versicherungen sind laut dem BGH nicht ausgeschlossen!

Der Vorteil des Widerrufs 

Verbraucher besitzen neben dem Widerruf auch die Option des Rücktrittes oder eines Verkaufes. Der entscheidende Vorteil des Widerrufsjokers ist allerdings der finanzielle Aspekt. Während Kunden bei einer Rückabwicklung alle gezahlten Beiträge plus Zinsen erhalten, ist es bei einer Kündigung lediglich der Rückkaufswert, welcher in der Regel sogar niedriger ausfällt als die eingezahlten Beiträge. Bei einem Verkauf sollte der Verbraucher zwar mehr Geld bekommen, jedoch muss er weiterhin mit Geldeinbußen rechnen. 

So sollten Sie bei einem Widerruf vorgehen 

Zunächst müssen Versicherte den Widerspruch erklären. Dies erfolgt gewöhnlich in schriftlicher Form oder per Einschreiben gegenüber dem Versicherer. Mit einem Eingeständnis des Unternehmens sollte allerdings nicht gerechnet werden, weshalb der Weg zum Anwalt wohl unvermeidbar ist. 

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